BFG: Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs 2 GrEStG durch Wirtschaftstreuhänder in Papierform
Nur selbstberechnungsbefugte Parteienvertreter können gemäß § 10 Abs 2 GrEStG eine Abgabenerklärung elektronisch vorlegen. Selbstberechnungsbefugte Parteienvertreter sind nur Rechtsanwälte und Notare, nicht aber Wirtschaftstreuhänder.
BFG: Zuordnung eines als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzten Grundstückes zum Grundvermögen
Nach den Angaben des Beschwerdeführers wird ein ca 4.000 m² großes Grundstück als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzt. Trotzdem kann dieses Grundstück nicht…
BFG: Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe
Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe bildet nach § 58 Abs 3 GSpG die Gesamtheit aller in Aussicht gestellten Gewinne. Maßgeblich ist der Empfängerhorizont der inländischen Öffentlichkeit und nicht eine Intention oder Mentalreservation des Veranstalters.
Nachweis des geringeren gemeinen Wertes iSd § 4 Abs 1 GrEStG
§ 4 Abs 1 GrEStG 1987 (BGBL I 2015/118) stellt darauf ab, dass der nachgewiesene gemeine Wert geringer ist als der nach der GrWV ermittelte Wert, weshalb der Steuerpflichtige grundsätzlich verpflichtet ist, darzulegen, dass der nach der GrWV ermittelte Wert höher ist.
Änderung des Flächenwidmungsplans ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplans freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor. Durch das 1. StabG 2012 wurde eine Reform der Besteuerung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen im EStG vorgenommen.
BFG: Kaufpreis als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Vorliegen einer angemessenen und fremdüblichen Gegenleistung
Die Feststellung des Verkehrswertes als Mittelwert zwischen Ertragswert und Sachwert ist nach den überzeugenden Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen überholt. Zudem erscheint die Argumentation der Beschwerdeführerin als schlüssig, dass bei Ertragsobjekten dem Ertragswert bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ein höheres Gewicht beizumessen ist als dem Sachwert.
BFG: Grundstückswert eines gemischt genutzten Grundstückes
Der Grundstückswert kann auch bei einem „gemischt genutzten Grundstück“ dann von den Immobilien-Durchschnittspreisen laut Statistik Austria als geeignetem Immobilienpreisspiegel gemäß § 4 Abs 1 GrEStG iVm § 3 Abs 2 GrWV ermittelt werden, wenn eine „vorwiegende“ Nutzung für Wohnzwecke im Ausmaß von mehr als 50 % vorliegt.
BFG: Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung
Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen in aller Regel dem Marktwert.
Der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich am Ertragswert. Der Ertrag ist das Kennzeichen der wirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes. Wertbestimmend ist primär die Überlegung, welchen Ertrag das Grundstück jedem Marktteilnehmer erbringen würde.
Deutscher Finanzminister will Grundsteuer reformieren
Berlin (APA/Reuters) – Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz will einem Zeitungsbericht zufolge die Grundsteuer für jede Wohnung in Deutschland künftig auf Basis einer individuellen Berechnung festlegen lassen. Das sieht ein von dem SPD-Minister erarbeitetes Konzept für die Reform vor, von dem die „Bild“-Zeitung am Montag berichtete.
BFG zum Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
Die Tatbestände des § 17 GrEStG 1987 gründen auf einer Parteienvereinbarung. Daher bleibt für die Anwendung des gesetzlichen Rücktrittsrechtes gemäß § 21 IO als Grund für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer kein Raum.