Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung
In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.
Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für Arbeitnehmer in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten geben. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren Pflege- bzw Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit zu treffen.
Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung
Das BFG hat ausgesprochen, dass die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „ Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG unterliegt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unberechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatzleistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Lohnverrechnungsspezifisches zum Sabbatical
Der Wunsch nach beruflicher Auszeit kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Zum einen seitens der Arbeitnehmer, die private Vorhaben realisieren wollen, zum anderen seitens der Arbeitgeber, die Ruhepausen nach längerem oder intensiverem Arbeiten als förderlich erkannt haben.
Familienzeitbonus – oder: Vätern extra schwer gemacht!
Als Familienzeit im Sinne des § 2 Abs 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie keine Entgeltfortzahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.
SV-Update zu Feiertagsentgelt und Krankenstand
Vonseiten der Gebietskrankenkassen ist es wieder still um das Thema „Feiertagsentgelt im Krankenstand“ geworden. Dabei ist nach wie vor unklar, welche Meldungen vorzunehmen sind und wie die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen ist, wenn gesetzliche Feiertage in einen Krankenstand fallen, der schon so lange andauert, dass nur mehr das halbe Krankenentgelt oder kein Krankenentgelt zusteht.
OGH: Kein unbeschränkter Anspruch auf Anrechnung für Urlaub
Die allgemeine Beschränkung der Anrechnung von Vordienstzeiten – auch solcher aus anderen EU-Mitgliedstaaten – auf fünf Jahre (§ 3 Abs 3 UrlG) steht mit dem Unionsrecht in Einklang.
Vereinbarung eines Betriebsurlaubs
Bisweilen besteht ein Bedürfnis nach Festlegung eines Betriebsurlaubs. Dabei sind aber einige Besonderheiten zu beachten, die sich aufgrund der Ziele und Vorgaben des UrlG ergeben. Die Rechtsprechung dazu ist zwar spärlich, bietet aber zumindest einige Anhaltspunkte, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsurlaub wirksam vereinbart werden kann. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag und die Neuschaffung eines persönlichen Feiertags
Nach langen, medienträchtigen Episoden der „Karfreitags-Saga“ hat der Gesetzgeber fürs Erste eine Lösung gefunden. Im Kern sieht diese Lösung so aus, dass jeder Arbeitnehmer ab 2019 aus seinem bestehenden Urlaubsanspruch einseitig einen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen kann. Ob diese Lösung unionsrechtskonform ist und so hält, steht auf einem anderen Blatt. Dieser Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz soll einen ersten Überblick und eine erste Einschätzung über die Bedeutung des Novums „persönlicher Feiertag“ für die betriebliche Praxis geben.
Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger
Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.
OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus
Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.