Kategorie: Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

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Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht Arbeitsrecht ASoK Ende Dienstverhältnis News OGH Rechtsprechung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung

In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.

Krankenstand
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Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeits­verhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unbe­rechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatz­leistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Sonderzahlung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Familienzeit­bonus – oder: Vätern extra schwer gemacht!

Als Familienzeit im Sinne des § 2 Abs 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung sowie keine Entgeltfort­zahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.

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Krankenstand Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

SV-Update zu Feiertags­entgelt und Krankenstand

Vonseiten der Gebietskrankenkassen ist es wieder still um das Thema „Feiertags­entgelt im Krankenstand“ geworden. Dabei ist nach wie vor unklar, welche Meldungen vorzunehmen sind und wie die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen ist, wenn gesetzliche Feiertage in einen Krankenstand fallen, der schon so lange andauert, dass nur mehr das halbe Kranken­entgelt oder kein Kranken­entgelt zusteht.

Jahresurlaub
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Vereinbarung eines Betriebsurlaubs

Bisweilen besteht ein Bedürfnis nach Festlegung eines Betriebsurlaubs. Dabei sind aber einige Besonderheiten zu beachten, die sich aufgrund der Ziele und Vorgaben des UrlG ergeben. Die Rechtsprechung dazu ist zwar spärlich, bietet aber zumindest einige Anhaltspunkte, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsurlaub wirksam verein­bart werden kann. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag und die Neuschaffung eines persönlichen Feiertags

Nach langen, medienträchtigen Episoden der „Karfreitags-Saga“ hat der Gesetzgeber fürs Erste eine Lösung gefunden. Im Kern sieht diese Lösung so aus, dass jeder Arbeitnehmer ab 2019 aus seinem bestehenden Urlaubs­anspruch einseitig einen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen kann. Ob diese Lösung unions­rechtskonform ist und so hält, steht auf einem anderen Blatt. Dieser Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz soll einen ersten Überblick und eine erste Einschätzung über die Bedeutung des Novums „persönlicher Feiertag“ für die betriebliche Praxis geben.

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Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger

Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.

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OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.