Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
Der Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle. Er ist aber nicht davon abhängig, dass eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut stattgefunden hat und die Schwangerschaft leicht feststellbar ist.
OGH: Nicht verbrauchtes Zeitguthaben bei Insolvenz
Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, stellen die Ansprüche des Arbeitnehmers Insolvenz‑, nicht Masseforderungen dar. Dies entspricht auch dem Prinzip, laufende Bezüge in den Zeitraum vor und nach Insolvenzeröffnung danach zu zerlegen, wann die entsprechende Gegenleistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.
Zwischenarbeitsverhältnis bei Entlassungsanfechtung
Unterbleibt die Arbeitsleistung aus Gründen in der Sphäre des Arbeitnehmers, muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Entgeltanspruch anrechnen lassen, was er absichtlich zu erwerben verabsäumt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz reeller Chancen keine Anstrengungen zur Erlangung einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung unternimmt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Frist für die Rückforderung von Arbeitslosengeld
Für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Arbeitslosengeld steht prinzipiell eine Frist von drei Jahren zur Verfügung. Diese verlängert sich jedoch, wenn die für die Vornahme einer Rückforderung erforderlichen Nachweise dem AMS nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Verjährung des Urlaubsanspruchs bei Kündigungsanfechtung
Der Beginn der Frist für die Verjährung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Urlaub auch geltend gemacht werden kann. Da diese Möglichkeit bei Anfechtung einer Kündigung, aber erst ab Stattgebung der Anfechtungsklage besteht, kann auch die Verjährung nicht früher in Gang gesetzt werden. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
OGH: Abgeltung Zeitausgleichsguthaben in der Insolvenz
Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, handelt es sich bei dieser Forderung um eine Insolvenz- und nicht um eine Masseforderung.
EuGH: Entschädigung bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags aus sachlichem Grund
§ 4 Nr 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. 3. 1999, die im Anhang der RL 1999/70/EG des Rates vom 28. 6. 1999 zu der EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach in einer Situation wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden …
Betriebliches Vorverfahren bei Kündigungen
Einer Kündigung muss eine Verständigung des Betriebsrats von der Kündigungsabsicht vorangehen (betriebliches Vorverfahren). Dieses Verfahren birgt aber durchaus einige Tücken in sich. Da ein mangelhaftes Vorverfahren die Nichtigkeit der Kündigung nach sich zieht, kommt den dabei auftretenden Fragestellungen große Bedeutung für die Praxis zu.Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Verjährung von Zulagen
Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsverhandlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Antrittsalter für die Altersteilzeit
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.
EuGH zum Wegfall des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.
BMF zur Outbound-Pensionsabfindung
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienstverhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde.Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.