Kategorie: COVID-19

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Allgemein COVID-19 Öffentliches Recht SWK

FAQ zu „Telemedizin“ im Hinblick auf das Coronavirus

Unter Telemedizin sind landläufig medizinische Leistungen zu verstehen, die aufgrund der zur Hilfenahme von Medien, ohne persönliche Anwesenheit in der Ordination auskommen. Obwohl in Österreich schon länger das sogenannte „eHealth“-Projekt existiert, in dessen Rahmen beispielsweise bereits die telefonische Gesundheitsberatung „1450“ verwirklicht wurde, gibt es bisher keine verbindliche „Gesetzessammlung“ zur Telemedizin.

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Bewertung COVID-19 GesRZ News Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Unternehmensrecht ZWF

Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmens­bewertungen

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.

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Aufsichtsrat aktuell Business CFO aktuell Compliance COVID-19 Gesellschaftsrecht GesRZ GRC, Management & Finance Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Unternehmensrecht

Die Fort­bestehens­prognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes

Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.

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COVID-19 Gesellschaftsrecht GesRZ News

Auswirkungen von Miet­reduktionen infolge SARS-CoV-2-Virus auf die Unternehmer­eigenschaft von KöR

Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind im Bereich der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nur dann unternehmerisch tätig, wenn ein entgeltlicher Bestandvertrag iSd § 1090 ABGB vorliegt. Entsprechend der Rz 265 der UStR ist dies im Grundsatz der Fall, wenn neben der Deckung der (laufenden oder zeitlich anteiligen) Betriebskosten (§§ 21 bis 24 MRG) ein Entgelt in Form einer Afa-Komponente in Höhe von 1,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wird.