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Kommission genehmigt Garantieregelungen Österreichs zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen KMU

(Bild: © iStock)

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17. 4. 2020, IP/20/658.

Die Europäische Kommission hat Garantieregelungen genehmigt, mit denen Österreich seine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Coronavirus-Krise unterstützen will. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des am 19. 3. 2020 von der Kommission erlassenen Befristeten Rahmens in der am 3. 4. 2020 geänderten Fassung.

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Österreich angemeldeten Regelungen die im Befristeten Rahmen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:

  • Der zugrunde liegende Darlehensbetrag pro Unternehmen ist auf das zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erforderliche Maß beschränkt;
  • die Garantien werden nur bis Ende dieses Jahres gewährt;
  • die Garantielaufzeit beträgt maximal fünf Jahre;
  • die Garantieprämien übersteigen nicht die im Befristeten Rahmen vorgesehene Höhe.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die von Österreich angemeldeten Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates zu beheben, und folglich mit Art 107 Abs 3 Buchst b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang stehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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