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Budgetausschuss segnet Steuerfrei-Masken und Förderungs-Prüfgesetz ab

Blümel: "Wir sind so kulant wie möglich und kontrollieren nur so viel wie nötig." - Beschlüsse im Nationalrat nächste Woche geplant. (Bild: © Parlamentsdirektion) Blümel: "Wir sind so kulant wie möglich und kontrollieren nur so viel wie nötig." - Beschlüsse im Nationalrat nächste Woche geplant. (Bild: © Parlamentsdirektion)

Wien – Im heutigen Budgetausschuss des Parlaments wurde, wie bereits bekannt, beschlossen, den inländischen Kauf von Mund-Nasen-Schutzmasken zur Gänze von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Neuregelung soll für alle Lieferungen zwischen 13.4. und 1.8.2020 gelten und sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten vor.

Die entsprechenden Beschlüsse der heute im Budgetausschuss verabschiedeten Vorhaben im Nationalrat werden voraussichtlich nächste Woche erfolgen, so der Sprecher des Finanzministeriums zur APA.

Des weiteren soll mit der Änderung der Bundesabgabenordnung die Möglichkeit geschaffen werden, neben einer beantragten oder aufrechten Zahlungserleichterung, wie Steuerstundungen oder Ratenzahlungen, eine etwaige Gutschrift in ungekürzter Form ausbezahlt zu bekommen. Bisher musste das Guthaben zwingend zur Tilgung fälliger Abgabenschulden verwendet werden.

Für pensionierte Ärzte, die aufgrund der Coronakrise ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, bleibt der begünstigte Steuersatz für den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe der Ordination unangetastet.

Ebenfalls im Ausschuss beschlossen wurde laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) die Steuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler in Zeiträumen, in denen aufgrund der Krise die Sportstätten gesperrt sind.

Ein weiterer Punkt war das Förderungs-Prüfgesetz, das eine nachträgliche Kontrolle von Förderungsmaßnahmen (Fixkostenzuschusses, Härtefallfonds, Kurzarbeitsbeihilfe, …) auf Grund der Covid-19-Pandemie durch eine Prüfung des Finanzamtes vorsieht. Überprüfungen sind nur im Rahmen einer Prüftätigkeit des Finanzamtes (Außenprüfung, Nachschau, begleitenden Kontrolle) vorgesehen.

„Wir helfen so gut wie möglich und zeigen in vielen Bereichen Kulanz und Flexibilität. Unsere Maßnahmen unterstützen betroffene Unternehmen und sichern Arbeitsplätze in Österreich, das ist die oberste Priorität. Das Geld muss bei den Betroffenen ankommen. Das heißt aber auch, dass es keine Toleranz für jene gibt, die sich in der Krise mit Geld der Steuerzahler bereichern wollen. Zeiten der Krise sind kein rechtsfreier Raum. Wir sind so kulant wie möglich und kontrollieren nur so viel wie nötig“, so Blümel. (APA)

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