X
Digital
News Unternehmens- und Wirtschaftsrecht ZWF

Update zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer

(Bild: © iStock/Andrei Askirka) (Bild: © iStock/Andrei Askirka)

1 Zunehmende Relevanz von WiEReG-Pflichtverletzungen im Finanzstrafrecht

In der Praxis hat sich zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen gezeigt. Ausgangspunkt sind zumeist die der Registerbehörde zur Verfügung stehenden Überprüfungsmechanismen. Dabei können großteils automationsunterstützt relativ rasch und einfach WiEReG-Pflichtverletzungen festgestellt werden. Als Beispiele sind hierbei etwa Abgleiche mit Daten in öffentlichen Registern (zB Firmenbuch) sowie Erinnerungsschreiben und Zwangsstrafenandrohungen, die bei nicht fristgerechter Meldung automationsunterstützt erfolgen, zu nennen.

Während im letztgenannten Fall (Erinnerung bei Nichtmeldung) nur das weitere Untätigbleiben zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen kann, werden durch Abgleiche mit öffentlichen Registern vielfach bereits bewirkte, finanzstrafrechtlich verfängliche Pflichtverletzungen (unvollständige bzw unzutreffende Meldung) aufgedeckt.

Die Frage, ob die einzelnen Meldeverletzungen auch tatsächlich finanzstrafrechtlich relevant sind, hängt damit letztlich nur mehr von der Beurteilung der subjektiven Tatseite ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Finanzstrafbehörde häufig damit argumentiert, dass die im WiEReG vorgesehenen Verpflichtungen aufgrund der medialen Berichterstattung sowie der umfassenden BMF-Informationen als bekannt vorausgesetzt werden und somit die subjektive Tatseite erfüllt ist.

Die Erfolgsaussichten in einem bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahren müssen stets im Einzelfall beurteilt werden, ebenso die Frage, ob noch eine Sanierung mittels Selbstanzeige möglich ist. Gerne unterstützen Sie unsere Experten in diesem Zusammenhang.

2 Erfahrungen zur Nutzung des Registers und des Compliance-Packages

Lt Auskunft des BMF nehmen rund 97 % der meldepflichtigen Rechtsträger ihre Meldeverpflichtungen zumindest dem Grunde nach wahr. Wiederum 97 % davon (sohin rund 94 % aller meldepflichtigen Rechtsträger) erfüllen auch die Verpflichtung zur jährlichen Aktualisierung.

Eine durchaus beeindruckende Statistik. Beeindruckend ist auch die Zahl der Abfragen / Einsichtnahmen: Diese liegt im Zeitraum zwischen Jänner und Oktober 2021 bei über 385.000. Daran zeigt sich auch die enorme Praxisrelevanz des Registers insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten.

Bereits seit Mitte November 2020 besteht für Rechtsträger die Möglichkeit, ein Compliance Package durch einen Parteienvertreter in das Register hochzuladen. Nunmehr wurden seitens des BMF auch erste Zahlen dazu kommuniziert. Von den bisher erfolgten über 500 Meldungen mit Compliance-Package entfallen 78 % auf GmbHs, 10 % auf Privatstiftungen, 9 % auf Kommanditgesellschaften und 3 % auf Aktiengesellschaften.

Der weitaus überwiegende Teil (rund 70 %) der Compliance-Packages ist dabei eingeschränkt. Das bedeutet, dass ein Zugriff für Verpflichtete nur nach vorheriger Anfrage und anschließender Freigabe durch den Rechtsträger selbst bzw den Parteienvertreter möglich ist.

Das breite Interesse an Compliance-Packages ist nicht überraschend, gehen damit doch wesentliche Vereinfachungen einher. Einer der wesentlichen Vorteile liegt etwa darin, dass verschiedene Sorgfaltsverpflichtete (Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Steuerberater) auf die hochgeladenen Unterlagen zugreifen können und damit eine gesonderte Übermittlung von Dokumenten im Rahmen der Geldwäsche-Compliance an jeden dieser Sorgfaltsverpflichteten durch den Rechtsträger entfallen kann.

Im Zusammenhang mit besonders sensiblen Dokumenten, worunter auch etwa Stiftungszusatzurkunden fallen, ist an die Möglichkeit der ersatzweisen Übermittlung eines entsprechenden Aktenvermerkes eines berufsmäßigen Parteienvertreters zu erinnern.

Gerne beraten Sie unsere Experten zu allen WiEReG-Themen, insbesondere zur Möglichkeit und den detaillierten Voraussetzungen des Compliance Packages.

Autoren:

Rainer Brandl
Steuerberater | Partner

Alexander Lehner
Steuerberater | Manager

Zum Originalartikel