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BFG zum doppelten Verlustdeckel bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Entscheidung: BFG 21. 10. 2020, RV/5100559/2017,
Revision zugelassen.
Norm: §§ 9, 26c KStG.

Werden Auslandsverluste aus der Absetzung für Abnutzung durch das Zusammenspiel von Periodenabweichungen zwischen inländischem und ausländischem Steuerrecht und § 9 Abs 6 Z 6 Satz 1 KStG teilweise nicht berücksichtigt, kann das zu einer ungewollten Ungleichbehandlung führen.

Nichtberücksichtigte Verluste aus der Absetzung für Abnutzung werden in Österreich schlagend, sobald sie im Ausland nicht mehr berücksichtigt werden können. Endgültig verloren wären diese Verluste erst dann, wenn sie (wegen Liquidation oder Insolvenz) nicht mehr im Ausland mit positiven späteren Einkünften ausgeglichen werden könnten.

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