Alternative Streitbeilegung – Falle Informationspflicht
Mit 9. Jänner 2016 traten das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) sowie die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-V) in Kraft. Unternehmern werden damit weitere Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auferlegt (zusätzlich zu jenen insbesondere nach dem KSchG, ECG und FAGG). Über außergerichtliche Schlichtungsverfahren (AS) ist mitunter selbst dann zu informieren, wenn sich der Unternehmer einem solchen nicht unterwirft. Bei Unterlassung der Aufklärung drohen Verwaltungsstrafen und lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.
Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht
Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.
Must-know zur Generalversammlung
Als Versammlung der Gesellschafter kommt dem Organ Generalversammlung in der Praxis eine große Bedeutung zu, da in ihr für die GmbH bedeutende Beschlüsse durch die Gesellschafter gefasst werden. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Fragestellungen rund um die Generalversammlung aufarbeiten.
Befugnismissbrauch im Rahmen der Untreue
Durch das StRÄG 2015 kam es zu einer Reform im Bereich der Untreue. Die Tathandlung des Befugnismissbrauches wird nun in § 153 Abs 2 StGB legaldefiniert und konkretisiert, wodurch es nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Libro Urteil zu einer Beseitigung bestehender Unklarheiten im Bereich der Tathandlung kommen sollte. Nach § 153 Abs 2 StGB missbraucht seine Befugnis nur strafbar, „wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen“. Der folgende Beitrag widmet sich der Erläuterung dieser Definition und soll die strafbaren Verhaltensweisen aufzeigen.
Von der Führungsetage ins Abseits – Wissenswertes zur Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern durch die Gesellschafter
Sie sind die wichtigsten Entscheidungsträger einer GmbH, sie tragen Verantwortung und haften für ihre Fehlentscheidungen: die Geschäftsführer. Ihnen kommt eine besondere Stellung in der GmbH zu, weswegen ihre Bestellung und Abberufung für jede GmbH im Laufe der Zeit zum Thema wird und daher in der Praxis sehr bedeutend ist. Der Beitrag widmet sich der Frage, wie Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, arbeitet die zum Teil sehr sensible Frage ihrer Abberufung und die dafür notwendigen Voraussetzungen auf und zeigt, dass der Weg von der Führungsetage ins Abseits ein sehr kurzer sein kann und der Job als Geschäftsführer bei Leibe kein Job für die Ewigkeit ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Der Vorsteuerschaden – Die Spätfolgen des Stabilitätsgesetzes 2012
Bekanntermaßen war bis zum Stabilitätsgesetz 2012 („StabG 2012“) zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht die Welt für die Vermietung von Geschäftsräumen noch ein kleines bisschen…
Diensterfindungen: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen? – Vergütung einer Diensterfindung: Was kann hier zulässig vereinbart werden?
Diensterfindungen sind für Unternehmen mitunter von nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Relevanz. Arbeitgeber sollten dementsprechend diesem Thema vor der Begründung von Arbeitsverhältnissen die gehörige Aufmerksamkeit widmen; dabei gilt es einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.
Der Tod des OG-Gesellschafters – Rechtliche Folgen und wie Sie diese verhindern können
Der Tod des Gesellschafters einer OG hat für die Gesellschaft weitreichende, wenn auch verhinderbare Folgen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie Sie der dispositiven gesetzlichen Regelung des § 131 Z 4 UGB derogieren können und welche Folgen mit den unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten für die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie die Erben des verstorbenen Gesellschafters verbunden sind.
Die Gewährleistung unter Unternehmern – Die Mängelrüge bei Sachmängeln und ihre Auswirkungen
Das UGB hält in seinen §§ 377 f spezielle Regelungen für die Gewährleistung unter Unternehmern bereit. Diese bauen bzgl Definition und Inhalt der Gewährleistung auf den zivilrechtlichen Regeln auf, normieren aber davon abweichend einige Besonderheiten.
Das Recht zum Selbsthilfeverkauf für Unternehmer
Der Selbsthilfeverkauf ist in § 373f UGB geregelt und stellt ein probates Mittel dar, um dem Annahmeverzug des Käufers entgegenzuwirken. Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für einen Selbsthilfeverkauf und dessen Auswirkungen insbesondere für Gläubiger und Schuldner dargelegt werden.
Das Aliud im Unternehmergeschäft und seine Folgen
Das Aliud der §§ 377f UGB bereitet in der Praxis im Bereich der Mängelrüge Probleme und wirft die Frage auf, ob bei Vorliegen eines Aliuds Gewährleistungsrecht oder Verzugsrecht zur Anwendung kommt. Der folgende Beitrag soll die wesentlichen Grundfragen hierzu erörtern und einen kurzen Leitfaden bieten.
Die Teilung von Geschäftsanteilen im GmbH- Recht
Die Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein durchaus probates Mittel, um einen Teil seines Geschäftsanteiles zu verkaufen. Während eine Teilung im Erbweg im Gesetz vorgesehen ist, sind bei der Teilung unter Lebenden mehrere Voraussetzungen einzuhalten. Der folgende Kurzbeitrag zeigt auf, was bei einer Teilung der Geschäftsanteile unter Lebenden zu beachten ist und wie eine diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Regelung aussehen kann.
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