Einstufungsfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte in Handelsbetrieben in der Rechtsprechung des OGH
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben stellt aufgrund der großen Anzahl der ihm unterliegenden Arbeitnehmer einen der bedeutendsten Kollektivverträge Österreichs dar. In der Folge sollen zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu Einstufungsfragen im Handelsangestelltenkollektivvertrag, die das Höchstgericht in den letzten Jahren gefällt hat, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
GPLA-Risiko: Werkvertrag und freier Dienstvertrag
Immer häufiger setzen Arbeitgeber neben der Stammbelegschaft auf Werkvertragsnehmer und freie Dienstnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen (mit tätigkeitseinschlägigem Gewerbeschein). Diese Formen der Beschäftigung versprechen höhere Flexibilität, da auf zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften wie Mindestentlohnung, feste Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und Urlaub keine Rücksicht zu nehmen ist.
Grundsätzliches zur Gewährleistung bei mangelhafter Leistung
Unternehmer werden immer wieder mit der Behauptung von Mängeln gelieferter Waren oder Gewerke konfrontiert. In der Folge ist oft kurzfristig zu entscheiden, welche Leistungen dem Kunden nun angeboten werden sollen oder müssen. Falsche Zusagen oder Ablehnungen können dabei teuer kommen. Die Rechte und Pflichten des Kunden einerseits und des Unternehmers andererseits werden oft aufgrund schlichter Unkenntnis der rechtlichen Bestimmungen falsch eingeschätzt.
Neuerungen aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
In Umsetzung der Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern (RL 2011/83/EU) kam es durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) insbesondere zu Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und zu Neuerungen durch Schaffung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Welche Neuigkeiten bringt die GesbR-Reform? Die Neuerungen mit 1.1.2015 im Überblick
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) wird gern als Mutter aller Gesellschaftsformen bezeichnet und ist die älteste aller noch in Geltung stehenden Gesellschaftsformen in Österreich. Während andere Rechtsformen, wie etwa die OG oder KG schrittweise weiterentwickelt und den modernen Gegebenheiten angepasst wurden, waren die Regelungen im ABGB zur GesbR lange Zeit unverändert, was zur Folge hat, dass ein großer Teil der Normen, die die GesbR betreffen noch aus dem Jahr 1811 stammt. Dass Inhalt und Terminologie vieler dieser Normen nicht mehr zeitgemäß sind, versteht sich quasi von selbst, weswegen es wenig überrascht, dass die einst so beliebte GesbR immer mehr an Bedeutung verloren hat.
Ist Notgeschäftsführer Entscheidungsträger im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitgesetzes?
„Heiß umfehdet, wild umstritten“, so oder so ähnlich muss die Genese des Verbandsverantwortlichkeitgesetzes (VbVG) bis zu seiner tatsächlichen Einführung am 1.1.2006 umschrieben werden. Seither ist es jedoch aus wissenschaftlicher und praktisch relevanter Sicht eher ruhig um das VbVG geworden, was dazu geführt hat, dass viele im Gesetzwerdungsprozess strittige Themen noch immer keiner umfassenden Betrachtung unterzogen wurden.
Bring Your Own Device – Chancen und Risken für Unternehmer
„BYOD“ ist in aller Munde. Der rasante Vorstoß von Smartphones gepaart mit dem, vor allem in Österreich verfügbaren Angebot günstiger Flat-Rate-Tarife führt dazu, dass immer mehr Mitarbeiter ihr gewohntes Privathandy auch beruflich ohne Mehrkosten nutzen können und wollen. Die Mehrheit der Unternehmen stellt sich diesem unaufhaltsamen Trend nicht in den Weg, mit dem naiven Glauben sich nicht rechtlich absichern zu müssen.
Widerrufsvorbehalte, Änderungsvorbehalte und Unverbindlichkeitsvorbehalte im Arbeitsrecht – Zweck, Zulässigkeit und Grenzen
In der arbeitsrechtlichen Beratung spielt die Frage nach der Zulässigkeit von Widerrufs-, Änderungs- und Unverbindlichkeitsvorbehalten eine zunehmende Rolle. Diese Rechtsinstrumente sollen es dem…
Die GmbH in der Krise: Welche Möglichkeiten haben die Gesellschafter, wenn Banken keine Kredite mehr vergeben?
Befinden sich Gesellschaften in der Krise, weigern sich Banken oft Kredite zu vergeben. Vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise ist eine starke Zurückhaltung der Banken in der Vergabe von Krediten an Gesellschaften, die an Liquiditätsengpässen leiden, zu verzeichnen. Die Verweigerung eines Kredites muss jedoch nicht zwangsweise das Ende der GmbH bedeuten, da das GmbHG mehrere Möglichkeiten vorsieht, wie der GmbH wieder zusätzliche Mittel zugeführt werden können, um sie fortzuführen und sie sozusagen „am Leben zu erhalten“. Der folgende Beitrag soll diese unterschiedlichen Möglichkeiten kurz darstellen und auf die damit verbundenen Risiken eingehen.
COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) kompakt
Am 7.7.2015 wurde das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) im Nationalrat beschlossen. Die damit verbundenen Änderungen treten mit 1.1.2017 in Kraft. Bereits seit 17.8.2015 stehen die durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bedingten Reformen in Geltung. Für die Novellierung gab es nicht nur Beifall, sondern teils auch große Kritik. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Änderungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015) kompakt und übersichtlich darstellen.
Neue Einsatzgebiete unbemannter Luftfahrzeuge für Unternehmer
Unbemannte Luftfahrzeuge, die ohne einen sich an Bord befindlichen Piloten betrieben werden, sind spätestens seit Amazon die Auslieferung eines Pakets durch einen Multikopter in einer TV-Werbung demonstriert hat, in aller Munde. War ihr Anwendungsbereich anfangs lediglich auf den militärischen Einsatz beschränkt („Drohne“), erfreuen sie sich in jüngerer Vergangenheit auch bei Unternehmern immer größerer Beliebtheit.












