Squeeze-out im Recht der GmbH – Der einfache Weg zum Alleingesellschafter?
Je höher der Anteil eines Gesellschafters an einer Kaitalgesellschaft ist, desto höher wird das Verlangen Alleingesellschafter (einziger Gesellschafter) dieser Gesellschaft zu werden. Das Squeeze-out, der Ausschluss nach dem Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG), bietet hierzu eine auf den ersten Blick gute Abhilfe. Der folgende Beitrag soll das Verfahren und die pain-points des Squeeze-out darstellen und aufzeigen, ob es sich wirklich um die auf den ersten Blick leichte Abhilfe handelt.
Die Haftung des Kommanditisten
Die KG kennt zwei Gesellschafter: Zum einen den Komplementär, der wie bei der OG unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Zum anderen aber auch den Kommanditisten, der nur bis zur Höhe der ins Firmenbuch eingetragenen Haftsumme haftet. Die Haftung des Kommanditisten wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf, die der nachfolgende Beitrag an Hand von Beispielen zu erklären versucht. Er widmet sich dabei den klassischen Fallkonstellationen.
Die Kapitalerhöhung – Das gilt es bei GmbHs zu beachten
Kapitalerhöhungen nehmen in der Landschaft der Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der GmbH, stark zu. Dies ergibt sich zum einen häufig daraus, dass Start-Ups in der Rechtsform einer GmbH starten und später den Weg zur Börse suchen, wofür eine Umwandlung in eine AG samt Kapitalerhöhung notwendig ist.
Zur Beendigung der OG
Die §§ 131 ff UGB regeln die Auflösung der OG und das Ausscheiden von Gesellschaftern und somit die zentralen Fragen bei der Beendigung der Gesellschaft. Der folgende Beitrag soll die Abläufe und Stolpersteine, die im Zuge der Auflösung zu beachten sind darstellen und damit ein Grobschema für die Auflösung skizzieren.
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