Produkthaftungsgesetz (PHG) – Erfasste Personen – Geschützte Rechtsgüter – Haftung
Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung des Herstellers, des Importeuers bzw jenes Unternehmers, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes ein Mensch getötet, am Körper verletzt, an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird.
Normalarbeitszeit, Teilzeitmehrarbeit, kollektivvertragliche Mehrarbeit und Überstunden – die unterschiedlichen Kategorien des Arbeitszeitrechts
Beim Arbeitszeitrecht handelt es sich um ein komplexes in der Rechtsberatung von Arbeitgeberbetrieben häufig nachgefragtes Rechtsgebiet. Diese Abhandlung beschäftigt sich mit der Unterscheidung der unterschiedlichen Kategorien von Arbeitszeit – Normalarbeitszeit, Teilzeitmehrarbeit, kollektivvertragliche Mehrarbeit sowie Überstunden – und gibt einen Überblick über die jeweiligen entgeltrechtlichen Auswirkungen dieser Arbeitszeitkategorien.
Die digitale GmbH-Gründung – Wie das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) die GmbH-Gründung vereinfacht
Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) ermöglicht seit 1.1.2019 die Erstellung eines elektronischen Notariatsaktes im Zuge der GmbH-Gründung. Die Auswirkungen dieser modernen Form der GmbH-Gründung sollen im folgenden Beitrag dargestellt werden.
Kommt die Stechuhr für alle?
Auswirkungen der Entscheidung EuGH Rs C-55/18 zur Verpflichtung des Arbeitsgebers, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, auf die österreichische Rechtslage.
EuGH: Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Hyperlink
Der EuGH hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung (EuGH 8.9.2016, Rs C-160/15, GS Media BV vs. Sanoma Media Netherlands BV u.a.) seine bisherige Rechtsansicht, wonach durch das bloße Setzen eines Hyperlinks keine „öffentliche Widergabe“ der verlinken Inhalte im Sinne des Art 3 Abs 1 Urheberrechtsrichtlinie (RL 2001/29/EG) erfolgt, verworfen und vorallem für Unternehmer eine verschärfte Haftung für Urheberrechtsverletzungen statuiert.
Die Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen
Die Vinkulierung von Geschäftsanteilen gemäß § 76 Abs 2 GmbHG stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beschränkung der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen dar. Der folgende Beitrag soll das Grundkonzept der Vinkulierung, ihre Voraussetzungen und ihre Rechtsfolgen kurz darstellen. Es soll aufgezeigt werden, dass es sich dabei um ein probates Mittel handelt, um die Entscheidung über den Verkauf von Geschäftsanteilen bei der Gesellschaft zu belassen. Damit kann der Einfluss der Gesellschaft auf die Gesellschafterstellung gesichert werden.
Squeeze-out im Recht der GmbH – Der einfache Weg zum Alleingesellschafter?
Je höher der Anteil eines Gesellschafters an einer Kaitalgesellschaft ist, desto höher wird das Verlangen Alleingesellschafter (einziger Gesellschafter) dieser Gesellschaft zu werden. Das Squeeze-out, der Ausschluss nach dem Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG), bietet hierzu eine auf den ersten Blick gute Abhilfe. Der folgende Beitrag soll das Verfahren und die pain-points des Squeeze-out darstellen und aufzeigen, ob es sich wirklich um die auf den ersten Blick leichte Abhilfe handelt.
Die Haftung des Kommanditisten
Die KG kennt zwei Gesellschafter: Zum einen den Komplementär, der wie bei der OG unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Zum anderen aber auch den Kommanditisten, der nur bis zur Höhe der ins Firmenbuch eingetragenen Haftsumme haftet. Die Haftung des Kommanditisten wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf, die der nachfolgende Beitrag an Hand von Beispielen zu erklären versucht. Er widmet sich dabei den klassischen Fallkonstellationen.
Die Kapitalerhöhung – Das gilt es bei GmbHs zu beachten
Kapitalerhöhungen nehmen in der Landschaft der Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der GmbH, stark zu. Dies ergibt sich zum einen häufig daraus, dass Start-Ups in der Rechtsform einer GmbH starten und später den Weg zur Börse suchen, wofür eine Umwandlung in eine AG samt Kapitalerhöhung notwendig ist.
Zur Beendigung der OG
Die §§ 131 ff UGB regeln die Auflösung der OG und das Ausscheiden von Gesellschaftern und somit die zentralen Fragen bei der Beendigung der Gesellschaft. Der folgende Beitrag soll die Abläufe und Stolpersteine, die im Zuge der Auflösung zu beachten sind darstellen und damit ein Grobschema für die Auflösung skizzieren.