Kategorie: der unternehmer

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Alternative Streitbeilegung – Falle Informationspflicht

Mit 9. Jänner 2016 traten das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) sowie die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-V) in Kraft. Unternehmern werden damit weitere Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auferlegt (zusätzlich zu jenen insbesondere nach dem KSchG, ECG und FAGG). Über außergerichtliche Schlichtungsverfahren (AS) ist mitunter selbst dann zu informieren, wenn sich der Unternehmer einem solchen nicht unterwirft. Bei Unterlassung der Aufklärung drohen Verwaltungsstrafen und lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.

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Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht

Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.

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Von der Führungsetage ins Abseits – Wissenswertes zur Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern durch die Gesellschafter

Sie sind die wichtigsten Entscheidungsträger einer GmbH, sie tragen Verantwortung und haften für ihre Fehlentscheidungen: die Geschäftsführer. Ihnen kommt eine besondere Stellung in der GmbH zu, weswegen ihre Bestellung und Abberufung für jede GmbH im Laufe der Zeit zum Thema wird und daher in der Praxis sehr bedeutend ist. Der Beitrag widmet sich der Frage, wie Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, arbeitet die zum Teil sehr sensible Frage ihrer Abberufung und die dafür notwendigen Voraussetzungen auf und zeigt, dass der Weg von der Führungsetage ins Abseits ein sehr kurzer sein kann und der Job als Geschäftsführer bei Leibe kein Job für die Ewigkeit ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Diensterfindungen: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen? – Vergütung einer Diensterfindung: Was kann hier zulässig vereinbart werden?

Diensterfindungen sind für Unternehmen mitunter von nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Relevanz. Arbeitgeber sollten dementsprechend diesem Thema vor der Begründung von Arbeitsverhältnissen die gehörige Aufmerksamkeit widmen; dabei gilt es einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.

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Der Tod des OG-Gesellschafters – Rechtliche Folgen und wie Sie diese verhindern können

Der Tod des Gesellschafters einer OG hat für die Gesellschaft weitreichende, wenn auch verhinderbare Folgen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie Sie der dispositiven gesetzlichen Regelung des § 131 Z 4 UGB derogieren können und welche Folgen mit den unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten für die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie die Erben des verstorbenen Gesellschafters verbunden sind.

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Die Teilung von Geschäftsanteilen im GmbH- Recht

Die Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein durchaus probates Mittel, um einen Teil seines Geschäftsanteiles zu verkaufen. Während eine Teilung im Erbweg im Gesetz vorgesehen ist, sind bei der Teilung unter Lebenden mehrere Voraussetzungen einzuhalten. Der folgende Kurzbeitrag zeigt auf, was bei einer Teilung der Geschäftsanteile unter Lebenden zu beachten ist und wie eine diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Regelung aussehen kann.