Was unterliegt dem Vergaberecht? – Sachlicher Geltungsbereich des BVergG
In der Praxis stellt sich sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen, welche als Bieter (Bewerber) auftreten, immer wieder die Frage, ob bei einem konkreten Beschaffungsvorgang die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Im folgenden Beitrag wird in einem kurzen Überblick der mitunter äußerst komplexe Regelungsbereich des sachlichen Geltungsbereiches des österreichischen Bundesvergabegesetzes (BVergG 2006 idgF) dargestellt.
Steueroptimale Auszahlung von Jahresprämien
Mit Veröffentlichung des Salzburger Steuerdialogs im Oktober 2010 wurde die bisherige Möglichkeit einer steueroptimalen Auszahlung von Jahresprämien massiv eingeschränkt. Von dieser Einschränkung ist die Finanzverwaltung jedoch mit dem LStR-Wartungserlass 2010 vom 20.1.2011 wieder abgerückt, womit die steueroptimale Auszahlung von Jahresprämien weiterhin möglich ist. Der folgende Artikel beschäftigt sich damit, inwiefern eine steueroptimale Auszahlung nach der aktuellen Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR-Wartungserlass vom 26.1.2011) möglich ist.
Verfahrensarten im Vergaberecht II – offenes und nicht offenes Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind bei Beschaffungsvorgängen an gesetzlich vorgegebene Verfahrensarten gebunden. Dennoch besteht ein gewisser Spielraum bei der Wahl der Verfahrensart, welche grundlegende Voraussetzung…
Einlagenrückgewähr und verdeckte Gewinn-ausschüttungen im Gesellschaftsrecht
Seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise haben Streitfälle, in denen das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr und insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) eine Rolle spielen, Hochkonjunktur. Dabei kann es um empfindliche zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen für die Beteiligten gehen. Im nachfolgenden Beitrag werden die Grundlinien dargestellt.
„Wenn ich zu diesem Preis verkaufe, mache ich einen Verlust“ – Wahrheitswidrige Behauptungen im Rechtsverkehr und ihr Verhältnis zu § 146 StGB
em in § 146 StGB geregelten Betrug kommt als zentrales Delikt der Wirtschaftskriminalität in Praxis und Wissenschaft enorme Bedeutung zu. Trotz seiner immensen Relevanz bereitet das Verständnis und die Auslegung der Betrugstatbestandsmerkmale häufig Probleme. Der folgende Beitrag soll zum einen die Deliktsstruktur sowie die besonderen objektiven Merkmale des Betruges darstellen. Zum anderen soll aber vor allem der Frage nachgegangen werden, welche Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Verkehr aus strafrechtlicher Sicht eine betrügerische Täuschung darstellen und welche noch als legal zu qualifizieren sind.
Untreue: Zwischen Befugnis und Befugnismissbrauch
Lange Zeit wurde die praktische Bedeutung des § 153 StGB im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten nicht allzu hoch angesehen. Eine größere Anzahl von Wirtschaftsskandalen in der älteren und jüngeren Geschichte hat allerdings dafür gesorgt, dass der Untreue im modernen Recht eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zukommt.
Von der Opferstellung juristischer Personen und der Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren (Teil II)
Durch den Privatbeteiligtenanschluss kommen Opfern zusätzliche, über die Opferrechte hinausgehende, Rechte zu, die es ihnen erlauben, noch aktiver am Verfahren mitzuwirken, um ihre privatrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren durchsetzen zu können. Der folgende Beitrag versucht, die Probleme, die sich im Bereich der Privatbeteiligtenrechte bei juristischen Personen ergeben, aufzuzeigen, und will abschließend darlegen, welche Bedeutung dem Adhäsionsverfahren in der Praxis zukommt.
Urlaubsanspruch bei Änderung des Arbeitszeitausmaßes
In seiner Entscheidung vom 24.10.2012, 8 Ob A 35/12y, hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Auswirkungen der Wechsel einer Mitarbeiterin von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitbeschäftigung auf den bestehenden Urlaubsanspruch hat. Das Höchstgericht geht in seinem Urteil von einer wertneutralen Umrechnung des vorhandenen Urlaubsguthabens aus und präzisiert damit auch eine Entscheidung des EuGH (22.4.2010, C-486/08) zur selben Thematik bzw. legt diese Entscheidung vor dem Hintergrund des österreichischen Urlaubsrechts aus.
Zur Kreditschädigung nach § 152 StGB
Seit dem sogenannten „Kirch-Prozess“, der in Deutschland stattgefunden hat, ist das in § 152 StGB geregelte und weitgehend unbekannte Delikt der Kreditschädigung wieder mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. Der folgende Beitrag soll dem aktuellen Anlass des oben erwähnten Prozesses zufolge in gebotener Kürze aber doch umfassend den Tatbestand der Kreditschädigung darstellen und zugleich, zur Erzielung eines besseren Verständnisses, an Hand praktischer Fallkonstellationen den Anwendungsbereich der Norm aufzeigen..
Abzugsfähigkeit von gemischt veranlassten Reisen – Überblick und aktuelle Rechtsprechung
Das Verbinden von betrieblich bedingten Geschäfts-, Kongress- oder Studienreisen etc mit privaten Motiven ist in der Praxis weit verbreitet. Die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben ist bzw war aufgrund der (in der Vergangenheit) sehr strengen Rechtsprechung iZm dem Aufteilungsverbot derartiger Mischreisen oftmals nicht möglich. Nichtsdestotrotz verfolgt der VwGH seit geraumer Zeit eine neue Linie: So können nun bei klar trennbarer betrieblicher und privater Veranlassung anteilige Fahrtkosten und pauschale Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden.
Der Schutz von Bankomat- und Kreditkarten durch das Strafrecht
Immer mehr Unternehmen bedienen sich sogenannter „Firmenkreditkarten“, die es Mitarbeitern ermöglichen auf Rechnung des Unternehmens bargeldlos zu bezahlen. In den letzten Jahren war ein stetiges Ansteigen des unbaren Zahlungsverkehrs vor allem mit Kredit- aber auch mit Bankomatkarten zu erkennen. Davon erfasst ist jedoch nicht nur der legale sondern auch der illegale Gebrauch der genannten Zahlungskarten.
„Po-Kneifen“ am Arbeitsplatz: Kavaliersdelikt oder sexuelle Belästigung gemäß § 218 StGB?
Lange Zeit schien der Anwendungsbereich der in § 218 StGB geregelten sexuellen Belästigung als klar abgesteckt. Dies sollte sich jedoch vor einigen Monaten ändern und das Delikt zum Gegenstand medialer und politischer Diskussionen werden. Ausgangspunkt für diese Diskussion ist ein Fall, der sich Anfang Oktober in der Grazer Innenstadt zugetragen hat.











