VIDEO: Gruppenbesteuerung
Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Gruppenbesteuerung.
VIDEO: Grundlagen der Grunderwerbsteuer
Dr. Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Grundlagen der Grunderwerbsteuer.
VIDEO: Grundlagen der Rechtsgeschäftsgebühren
Dr. Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Grundlagen der Rechtsgeschäftsgebühren.
VIDEO: Liquidation einer Kapitalgesellschaft
Dr. Erik Pinetz von Binder Grösswang Rechtsanwälte vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Pinetz die Liquidation einer Kapitalgesellschaft.
VwGH zur Rückzahlung an Abzugsteuer bei der Gestellung von Arbeitskräften
Die Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG dient bei der Gestellung von Arbeitskräften auch der Sicherstellung der Steuerpflicht der Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Es stehen grundsätzlich drei Verfahren für eine Entlastung vom Steuerabzug zur Verfügung.
KÖST-ZUSCHLAG | Empfängerbenennung auch in Betrugsfällen?
Die Finanzverwaltung kann – insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen – verlangen, dass der Steuerpflichtige die Empfänger von betrieblich veranlassten Aufwendungen genau bezeichnet. Gelingt diese Empfängerbenennung nicht, so wird der Betriebsausgabenabzug verwehrt und müssen juristische Personen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer iHv 25 % entrichten, woraus eine Gesamtsteuerbelastung von 50 % resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2020 erneut darauf hingewiesen, dass bei Auslandsbeziehungen insbesondere auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zu beachten ist. Eine erhaltene Visitenkarte bzw der Empfang von div. E-Mails sind zur Erfüllung dieser Verpflichtungen jedenfalls nicht ausreichend, sodass die damit verbundenen negativen steuerlichen Konsequenzen selbst im Falle eines Betrugsszenarios in Kauf zu nehmen sind.
NEU: Die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS)
Das One-Stop-Shop (OSS)-System bietet Unternehmern die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat zu registrieren (=Mitgliedstaat der Identifizierung) und gewisse unter die jeweilige Sonderregelung fallenden Leistungen an Private in anderen Mitgliedstaaten über diesen Mitgliedstaat zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Steuer wird dann in weiterer Folge vom Mitgliedstaat der Identifizierung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet.
OGH zu Sozialplan und Kündigungsverzicht
In Sozialplänen kann die Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfindung vom Unterlassen der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer abhängig gemacht werden.
Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten
Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.
EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN: ÄNDERUNGEN DURCH DEN WARTUNGSERLASS 2021
Am 17. Mai 2021 hat das BMF den Wartungserlass 2021 zu den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 veröffentlicht. Wenig überraschend konzentriert sich der Erlass auf die Begleitmaßnahmen zu COVID-19, dabei insbesondere auf den Verlustrücktrag. Einige wenige Änderungen sind aber auch im Bereich der Kapitaleinkünftebesteuerung enthalten.
Alles zur Ausländersteuer (Abzugssteuer)
Die Abzugsteuer, vulgo Ausländersteuer ist ein Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen. Sie führt immer wieder bei österreichischen Unternehmen, die Leistungen eines Steuerausländers in Anspruch genommen haben, zu Nachforderungen des Finanzamtes.
EStR-Wartungserlass 2021 veröffentlicht
Am 17. 5. 2021 wurde der finale EStR-Wartungserlass 2021 in der Findok veröffentlicht.












