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BEPS News Steuerrecht International SWI

MinBestG | Mindeststeuerbericht und Mitteilungen bis 30.6.2026 fällig!

Die Mindeststeuer ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben. Die erste Erklärungspflicht, der sogenannte Mindeststeuerbericht, ist für das erste „Pillar 2 Geschäftsjahr“ 2024 erstmals am 30.06.2026 fällig. Am 04.03.2026 hat das BMF zum ersten Mal XML-Vorgaben für den Mindeststeuerbericht und ein FinanzOnline-Formular für die sogenannte „Mitteilung 1“ und „Mitteilung 2“ veröffentlicht. Zudem sind am 31.12.2026 die ersten Mindeststeuervoranmeldungen fällig. Dieser Newsletter gibt einen Überblick über Compliance-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer in Österreich.

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BBKG 2025 | Vorsteuerabzugsverbot für „Luxusimmobilien“ ab 1.1.2026!

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurden insbesondere verschiedene Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug verschärft. Weiters baut es den EU-weiten bzw teils globalen Datenaustausch aus und führt eine umfassende Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflicht für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Zudem wurde das Umsatzsteuergesetz dahingehend novelliert, dass es zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges in Zusammenhang mit der Vermietung von „besonders repräsentativen“ Wohnimmobilien kommt (Kostengrenze von 2 Mio EUR). Diese erheblichen Restriktionen im Umsatzsteuerrecht sollen im folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.

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BBKG 2025 | Änderung des EU-Meldepflichtgesetzes

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde unter anderem das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geändert. Neuerungen gibt es bei der Meldepflicht von Intermediären, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, was eine Reaktion auf EuGH Rechtsprechung darstellt. Weiters wurden die Anforderungen an den Steuerpflichtigen weiter erhöht. Die Befreiung der Meldepflicht für Banken ist abgeschafft worden.