Vorsteuerabzug im Fokus aktueller Judikatur – weniger Formalismus, aber viel mehr Risiko.
Der Vorsteuerabzug als zentrales Element der Umsatzsteuer steht wie kaum ein anderes Thema im Spannungsfeld zwischen Steuerneutralität und Missbrauchsabwehr.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel – nicht nur Grund zur Freude!
Am 22.4.2026 ist die Regierungsvorlage zur Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1.7.2026 im Parlament eingelangt. Die Maßnahme bezweckt eine spürbare Entlastung der Haushalte, um insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel und seine Auswirkung auf Registrierkassen
Mit 1.7.2026 wird es einen zusätzlichen ermäßigten Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel geben. Dieser führt auch zu einigen nötigen Änderungen in den Registrierkassen, was sowohl die Stammdatenwartung als auch die Software an sich betrifft. Die Zeit dafür ist nicht mehr lange, weshalb rasch gehandelt werden sollte.
Der EuGH überrascht wieder – aktuelle Umsatzsteuerurteile 2025/2026 und ihre Folgen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auch 2025 und 2026 eindrucksvoll gezeigt:
Umsatzsteuerrecht ist dynamisch – und oft überraschend.
Ermäßigter Steuersatz von 4,9 % für Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026 geplant
Mit 1. Juli 2026 soll in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft treten. Damit wird das politische Ziel verfolgt, die Konsument:innen zu entlasten. Die Regierungsvorlage ist am 24. April im Nationalrat eingelangt und wurde am 12. Mai 2026 im Finanzausschuss behandelt. Für Unternehmen ergeben sich ein erheblicher Mehraufwand durch erforderliche Systemumstellungen sowie viele Abgrenzungsfragen und damit steuerliche Risiken.
UMSATZSTEUER | Umsatzsteuersätze in Europa
Umsatzsteuersätze mögen auf den ersten Blick als reine Zahlen erscheinen – in der Praxis entscheiden sie jedoch oft über Planungssicherheit, Vergleichbarkeit und korrekte Abwicklung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, Sie regelmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Umsatzsteuersätze zum 1. April 2026 und zeigen zudem, welche Entwicklungen wir aktuell in ausgewählten Ländern beobachten.
UMSATZSTEUER | Update – was gibt es Neues in Europa
Für international tätige Unternehmen ändern sich umsatzsteuerliche Vorgaben laufend. Neue Meldepflichten. Neue Prozesse. Neue Risiken. Unser Newsletter greift aktuelle Umsatzsteuer‑ und Compliance‑Änderungen in ausgewählten Ländern auf und ordnet sie kompakt ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der jeweiligen E‑Invoicing‑Strategie der Länder – eingebettet in das Gesamtbild der umsatzsteuerlichen Anforderungen. So behalten Sie den Überblick über internationale Entwicklungen, erkennen relevante Änderungen frühzeitig und bleiben grenzüberschreitend compliant.
Umsatzsteuerfreie Vermietung von „besonders repräsentativen Grundstücken“ zu Wohnzwecken
Am 23. Dezember 2025 wurde das Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 („BBKG 2025“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde ua eine zwingende Umsatzsteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete „besonders repräsentative Grundstücke“ eingeführt. Gleichzeitig wurde für den Vermieter das Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Grundstücken abgeschafft.
Der Umsatzsteuer-Wartungserlass 2025 bringt doch einiges Neues!
Das BMF hat die Verwaltungsmeinung insbesondere zu Schadenersatz, Zuschüssen, Rechnungslegung, Vorsteuerabzug und Spezialthemen wie Pfandsystem oder Kryptowährungen im Umsatzsteuererlass ergänzt und sorgt damit für mehr Klarheit.
UMSATZSTEUER| Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Parteien – geht das?
Die Abwicklung von Reihengeschäften als Dreiecksgeschäfte wird seit Jahren durch in der EU registrierte Unternehmer durchgeführt, um eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland der Warenlieferung zu vermeiden. Diese Vereinfachungsregelung ist in ihrer Handhabung allerdings nicht immer einfach, dies wird beispielsweise auch durch die Vielzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise des Europäischen Gerichts zu dieser Regelung bestätigt.
#290 – Roman Haller – Fehlende Kunden-UID: vernachlässigbarer Formalfehler oder gefährliche Umsatzsteuerfalle?
Stellt das Fehlen der Kunden-UID bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einen vernachlässigbaren Formalfehler dar oder tappt man diesfalls in eine gefährliche Umsatzsteuerfalle? Das BFG Graz hat vor Kurzem zu dieser Frage ein Vorlageersuchen an den EuGH gestellt. Dr. Roman Haller geht im Gespräch mit Claudia Hahnekamp-Propst dieser Thematik auf den Grund.
Umsatzsteuer: 2025 im Rückblick – mehr Klarheit trotz Gegenwind
Wurden Rechnungen mit Umsatzsteuer falsch ausgestellt, weil man diese gar nicht schuldet, dann hat man in der Vergangenheit diese Umsatzsteuerbeträge geschuldet, bis die Rechnung berichtigt wurde. Aufgrund von EuGH-Entscheidungen tritt diese Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung nur mehr für Rechnungen an Unternehmer ein. Für Rechnungen an Private kann in der Zukunft keine Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung eintreten. Im Zweifel darf sogar die Aufteilung geschätzt werden.











