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Hummer Martin | Radu Andreas
Aus dem bislang nur gegenüber der Finanzverwaltung offenzulegenden Country-by-Country Reporting wird nun eine öffentliche Berichtspflicht. Für große internationale Unternehmensgruppen können die ersten Veröffentlichungsfristen bereits 2026 ablaufen. Wer betroffen ist, sollte jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Überblick
Das Public CbCR betrifft grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit mehr als EUR 750 Mio. Konzernumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Neben österreichischen Muttergesellschaften können auch österreichische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Nicht-EU-/EWR-Konzernen betroffen sein.
Die neuen Regelungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Der Ertragsteuerinformationsbericht ist spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres offenzulegen.
FAZIT
Jetzt wird es ernst: Für viele Unternehmensgruppen ist Public CbCR kein Zukunftsthema mehr. Unternehmen sollten zeitnah prüfen, ob eine Berichtspflicht besteht, welche Konzerneinheit die Offenlegung übernimmt und ob allenfalls Befreiungen genutzt werden können. Wer zu spät handelt, riskiert unnötigen Umsetzungsdruck kurz vor Ablauf der ersten Fristen!
Zuletzt ist zu diesem Thema am 8.6.2026 der Newsletter Transfer Pricing / Liste Staaten Austausch Country-by-Country-Report erschienen.
Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen weiteren Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Experten unserer Service Line “Transfer Pricing”.
Autoren
Hummer Martin
Radu Andreas
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