Kategorie: Lohnsteuer

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LOHNVERRECHNUNG | Sachbezug für Privatfahrten mit dem Poolfahrzeug

Arbeitswege gelten bei der Nutzung eines Firmenwagens lohnsteuerlich grundsätzlich als privat veranlasst – selbst bei beruflicher Mitveranlassung. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lösen daher in der Regel einen Sachbezug aus. Besonders bei Poolfahrzeugen (dh. Fahrzeugen, die den Arbeitnehmern nicht dauerhaft zur Verfügung stehen) ist die Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Nutzung zentral, da Finanzverwaltung und ÖGK zunehmend streng prüfen und Nachforderungen im Rahmen von GPLB-Prüfungen drohen.

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LOHNABGABEN | Steuerfreie Weihnachtsfreuden für Mitarbeiter!

Alle Jahre wieder … bietet die Weihnachtszeit eine gute Gelegenheit, seine Mitarbeiter durch verschiedene Benefits wertzuschätzen und zu motivieren – und das ohne steuerliche Mehrbelastungen. Nutzen Sie diese steuerfreien Zuwendungen und gestalten Sie so das Jahresende für Ihre Belegschaft besonders erfreulich. Erfahren Sie hier, wie Sie die bestehenden Begünstigungen im Lohnsteuerrecht optimal ausschöpfen können, um ein Weihnachtslächeln in die Gesichter Ihrer Mitarbeiter zu zaubern.

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LOHNSTEUER | Genussrechte bei Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten sind ein zunehmend genutztes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur steuerlichen Behandlung und zum Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Rechten. Dieser Beitrag erläutert speziell die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums ergeben und erläutert den Unterschied zwischen Genussrechten ieS und Substanzgenussrechten. Die aktuelle Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung wird ebenfalls behandelt. Abschließend werden wichtige Praxisaspekte zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen angeführt.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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LOHNSTEUER | Errechnung des Freibetrags iZm Betriebsveranstaltungen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, mit welchem Betrag der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen anzusetzen ist. Im Fokus der Entscheidung stand die Überlegung, dass solche Veranstaltungen überwiegend im Interesse des Arbeitgebers stehen und somit gar nicht als geldwerter Vor-teil aus dem Dienstverhältnis zu qualifizieren sind.