Kategorie: Sozial- und Sozialversicherungsrecht

In Kraft tritt die Erweiterung der Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung ab 1.1.2026. Achtung Stolperstein: sie ist auch auf bereits bestehende Verträge anwendbar (Bild: © iStock/Diy13)
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Baubereich: Erweiterung der Auftraggeberhaftung seit 2026

Bereits bisher war bei Auftragsvergaben im Baubereich die Abfrage der HFU-Liste wichtig, um bei der Weitergabe von Aufträgen Haftungen für lohnabhängige Abgaben bzw Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmens (aus der Sicht des Auftraggebers also: für fremde Abgaben- bzw Beitragsschulden) auszuschließen. Seit 1.1.2026 ist dieser Kontrollschritt umso wichtiger.