OGH: erste Entscheidung des Fachsenats für Finanzstrafsachen
Günstigkeitsvergleich nach Entfall des § 38 FinStrG und Anhebung der in § 33 FinStrG angedrohten Freiheitsstrafe mit BGBl I 2019/62
OGH: Formungültiges fremdhändiges Testament
Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.
OGH: Neue Rechtsprechung zum Kindesunterhalt
Die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen erfolgt ausschließlich durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag.
OGH: Zur Rechtsmittellegitimation von nahen Angehörigen im Erwachsenenschutzverfahren
Im Verfahren zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Wohnsitzverlegung der Betroffenen kommt deren Schwester kein Rechtsmittelrecht zu.
OGH: Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände
Die Anwendung der neuen Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände kann in Einzelfällen zu einer Verkürzung der bei ihrem Inkrafttreten noch laufenden langen Verjährungsfrist führen.
OGH: Bildnisschutz neben DSGVO anzuwenden
Der OGH hielt fest, dass das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG neben den Regelungen der DSGVO anzuwenden ist.
OGH: Besondere Verschwiegenheitspflicht bei minderjährigen Kindern als Verfahrensbeteiligte
Informationen aus gerichtlichen Verfahren, an denen minderjährige Kinder beteiligt sind, sind als vertrauliche Informationen anzusehen, für die eine besondere Verschwiegenheitspflicht besteht.
OGH: Keine Unterhaltserhöhung bei fehlendem Kontakt zum Kind
Der geldunterhaltspflichtige Elternteil, der sein Kontaktrecht zum Kind nur in einem „unterdurchschnittlichen“ Ausmaß ausübt, muss deshalb nicht mehr Unterhalt zahlen.
OGH: Aktuelle Entscheidungen zum Erbrecht
Für die Beachtlichkeit eines Motivirrtums ist es weder nach der alten noch nach der neuen Rechtslage notwendig, dass der Erblasser seinen Beweggrund in der letztwilligen Verfügung „angegeben“ hat.
OGH: Geldunterhaltspflicht und Familienbonus Plus
Ein geldunterhaltspflichtiger Elternteil, der einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist grundsätzlich auf den Hälftebetrag des Familienbonus Plus anzuspannen, wenn er diese Leistung mangels Antragstellung nicht bezieht.
BFG: Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung
Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.
OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.










