OGH: Geldunterhaltspflicht und Familienbonus Plus
Ein geldunterhaltspflichtiger Elternteil, der einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist grundsätzlich auf den Hälftebetrag des Familienbonus Plus anzuspannen, wenn er diese Leistung mangels Antragstellung nicht bezieht.
BFG: Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung
Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.
OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.
Vorschuss für eine zukünftige Reparatur ist kein „Körberlgeld“
in Werkunternehmer, der mangelhaft arbeitet und die Verbesserung verweigert, muss dem Werkbesteller einen Vorschuss für die Sanierung zahlen. Ein Ersatz von Kosten einer gar nicht beabsichtigten Reparatur steht hingegen nicht zu, weil dies der Ausgleichsfunktion des Schadenersatzrechts widerspricht.
Eingeschränkte Überprüfung von Betriebsversammlungsbeschlüssen zur Betriebsratsumlage
Der Betriebsinhaber kann nur eine Verletzung elementarster Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts geltend machen und hieraus für sich die Ungültigkeit eines Beschlusses der Betriebsversammlung ableiten. Bei Rechtsungültigkeit der Beschlussfassung über die Einhebung der Betriebsratsumlage müsste ein Arbeitnehmer gegen den Betriebsratsfonds die Kondiktionsklage auf Rückzahlung der rechtsgrundlos geleisteten Betriebsratsumlage erheben.
OGH: Vorschuss für eine zukünftige Reparatur ist kein „Körberlgeld“
Vorweg zugesprochene Reparaturkosten sind ein Vorschuss. Dem Werkbesteller soll damit eine Sanierung ermöglicht werden, ohne auf eigenes Kapital greifen zu müssen. Wer nicht reparieren lässt, muss den Vorschuss (teilweise) zurückzahlen. Behalten werden darf nur jener Betrag, um den der objektive Wert der Sache (oder Leistung) durch den Mangel oder die Beschädigung vermindert wurde.
OGH: Suspendierung vom Dienst – Rechtzeitigkeit der Entlassung
Entlassungsgründe müssen vom Arbeitgeber grundsätzlich unverzüglich geltend gemacht werden. Der OGH stellte klar, dass Gründe für die vorzeitige Lösung eines Dienstverhältnisses bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechts unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern geltend zu machen sind.
Sicherung von nicht entrichteten BMSVG-Beiträgen in der Insolvenz
Ein nach dem IESG dem Grunde nach gesicherter Entgeltbestandteil kann im Falle der Verjährung nicht in einen Schadenersatzanspruch umgedeutet werden (OGH 26. 2. 2019, 8 ObS 1/18g). Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.
OGH: Mitarbeiterbeteiligungen erhöhen nicht die Abfertigung
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
OGH: Anspruchsberechtigung für Kinderbetreuungsgeld
Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht den Einkünften hinzuzuschlagen.
OGH: Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“
Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.
OGH: Wertersatz nach § 19 FinStrG
§ 19 Abs 4 FinStrG ordnet durch die Vorgabe, den Wertersatz auf jene Personen aufzuteilen, die das Finanzvergehen begangen haben, für den Fall mehrerer Schuldsprüche die anteilsmäßige Minderung des Wertersatzes zwingend an.









