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OGH: Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände

OGH: Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände. (Bild: © iStock/Stadtratte) OGH: Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände. (Bild: © iStock/Stadtratte)

Die Anwendung der neuen Verjährungsregelung für erbrechtliche Tatbestände kann in Einzelfällen zu einer Verkürzung der bei ihrem Inkrafttreten noch laufenden langen Verjährungsfrist führen.

Nach der Übergangsvorschrift zu dieser Verjährungsregelung gilt für deren Anwendung auf ein vor dem 1. 1. 2017 erworbenes Recht nicht nur die kenntnisabhängige kurze, sondern auch die kenntnisunabhängige lange Frist. Letztere wirkt absolut und beginnt mit dem Tod des Erblassers.

Entscheidung: OGH 22. 10. 2019, 2 Ob 84/19w.

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