EuGH – Indexierung der Familienbeihilfe: Schlussantrag des Generalanwalts sieht Vertragsbruch Österreichs
Der Generalanwalt hat ihm seinen Schlussantrag festgestellt, dass Österreich mit der Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt und sieht die Klage der EU-Kommission gegen Österreich als gerechtfertigt an. Nun sind die Richterinnen und Richter am Gerichtshof am Zug.
Aktuelle BFG-Entscheidungen zum FLAG
Drei kürzlich in der Findok veröffentlichte Entscheidungen des BFG rund um das FLAG.
BFG zu Kinderfreibetrag und Familienbeihilfe
Zwei BFG-Entscheidungen zu Kinderfreibetrag, Wochengeld als Ersatz von Arbeitserwerbseinkommen und zur Rückforderung von Familienbeihilfe.
BFG: Aktuelle Entscheidungen zur Familienbeihilfe
Drei aktuelle Entscheidungen des BFG zu Familienbeihilfe und Berufsausbildung
BFG: Gutachten für erhöhte Familienbeihilfe und Zustellmängel von Schriftstücken
Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von Vornherein ausschließt.
BFG: Anspruch auf Familienbeihilfe bei Bezug einer slowenischen und einer österreichischen Pension
Bei Bezug von Renten aus mehreren Mitgliedstaaten bestimmt Art 68 Abs 1 lit b Z ii VO (EG) 883/2004, welche Rechtsvorschriften Vorrang haben. Dies sind primär die Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem die Kinder wohnen, vorausgesetzt, dass aus diesem Staat eine Rente bezogen wird.
Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
Besteht dem Grunde nach kein Zweifel daran, dass das Kind einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt, liegen jedoch bei den zuständigen Trägern unterschiedliche Auffassungen über die Rangfolge der Zuständigkeit vor, ist in einem unionsrechtlich vorgegebenen Verfahren diese Rangfolge der Zuständigkeit zwischen den Trägern zu klären.
OGH: Anrechnung der Familienbeihilfe bei gleichen Betreuungsleistungen der Eltern
Der oft von Zufälligkeiten geprägte Umstand, wer von den Eltern die Familienbeihilfe bezieht, soll das Ergebnis ihrer Berücksichtigung beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell nicht beeinflussen.
Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Einrückung zum Präsenzdienst
Für den Zeitraum zwischen Beendigung der Schulausbildung und Antritt zum Präsenzdienst besteht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs 1 lit d FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch bei einer unerwartet und damit „zwangsläufig“ späteren Einberufung zum Präsenzdienst ist aufgrund der vorzunehmenden objektiven Betrachtung der Familienbehilfe-Anspruch zu verneinen, wenn nicht bloß eine Unterbrechung einer zuvor nach Beendigung der Schulausbildung bereits frühestmöglich begonnenen Berufsausbildung vorliegt.
Studienbeginn und Familienbeihilfe
Ist Voraussetzung für das im Zeitpunkt des Abschlusses der Schulausbildung gewünschte Studium eine Aufnahmeprüfung, ist objektiv der Beginn des Studiums erst nach positiver Ablegung dieser Prüfung möglich und daher frühestmöglicher Beginn dieses Studiums jener Termin, zu dem das Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung erstmals begonnen werden kann, wenn ohne Verzögerung nach Abschluss der Schulausbildung zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung angetreten wird.
Der Familienbonus Plus nach der Regierungsvorlage zum JStG 2018
Schwerpunkt Jahressteuergesetz 2018 – Zweifelsfragen bei der Aufteilung und Inanspruchnahme des Absetzbetrags.
Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
Bei durch Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit (Eintritt der Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Grades der Behinderung von 50 % vor dem 21. Lebensjahr) und Selbsterhaltungsfähigkeit ohne finanzieller Unterstützung durch die Eltern hat der Antragsteller einen Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.