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Aktuelle BFG-Entscheidungen zum FLAG

Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr ab 2019 - 250 Euro Mindestbetrag für Alleinverdiener, aber nicht bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe oder Mindestsicherung. (Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen

Entscheidung: BFG 2. 12. 2019, RV/6100157/2018, Revision nicht zugelassen.
Normen: §§ 12, 26 Abs 1 FLAG.

Da es sich bei der Rückforderung von Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG um eine objektive Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Beihilfe handelt, ist auch der Differenzbetrag zwischen österreichischen Familienleistungen und dem deutschen Kindergeld innerhalb der Verjährungsfrist von der Beihilfenbezieherin zurückzufordern.

Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd § 3 Abs 1 FLAG

Entscheidung: BFG 27. 11. 2019, RV/7104859/2019, Revision nicht zugelassen.
Normen: § 3 Abs 1 FLAG; § 24 Abs 1 NAG.

Der rechtzeitige Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bewirkt, dass sich die Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag rechtmäßig im Sinne des § 3 Abs 1 FLAG im Bundesgebiet aufhält.

Eigenanspruch auf Familienbeihilfe

Entscheidung: BFG 5. 11. 2019, RV/3100371/2019, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 6 Abs 1 und 5 FLAG.

Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurde § 6 Abs 5 FLAG rückwirkend mit 1. 1. 2016 geändert und besteht für ein nicht erheblich behindertes Kind kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Kosten des Unterhalts zur Gänze aus öffentlichen Mitteln (zB bedarfsorientierte Mindestsicherung) geleistet werden.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.