Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen
Entscheidung: BFG 2. 12. 2019, RV/6100157/2018, Revision nicht zugelassen.
Normen: §§ 12, 26 Abs 1 FLAG.
Da es sich bei der Rückforderung von Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG um eine objektive Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Beihilfe handelt, ist auch der Differenzbetrag zwischen österreichischen Familienleistungen und dem deutschen Kindergeld innerhalb der Verjährungsfrist von der Beihilfenbezieherin zurückzufordern.
Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd § 3 Abs 1 FLAG
Entscheidung: BFG 27. 11. 2019, RV/7104859/2019, Revision nicht zugelassen.
Normen: § 3 Abs 1 FLAG; § 24 Abs 1 NAG.
Der rechtzeitige Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels bewirkt, dass sich die Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag rechtmäßig im Sinne des § 3 Abs 1 FLAG im Bundesgebiet aufhält.
Eigenanspruch auf Familienbeihilfe
Entscheidung: BFG 5. 11. 2019, RV/3100371/2019, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 6 Abs 1 und 5 FLAG.
Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurde § 6 Abs 5 FLAG rückwirkend mit 1. 1. 2016 geändert und besteht für ein nicht erheblich behindertes Kind kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Kosten des Unterhalts zur Gänze aus öffentlichen Mitteln (zB bedarfsorientierte Mindestsicherung) geleistet werden.