Neue Richtlinie für EU-weite Sammelklagen auf Schiene gebracht
Rund zwei Jahre nach dem ersten Entwurf der EU-Kommission für einen sog. „New Deal for Consumers“ haben sich die zuständigen Gremien der Europäischen Union auf eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern geeinigt, die erstmals die europaweite Einführung von Sammelklagen vorsieht. Die Richtlinie umfasst sowohl Unterlassungsklagen als auch Abhilfemaßnahmen und sieht neben innerstaatlichen auch grenzüberschreitende Verbandsklagen vor.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
Mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen von Auslandsreisen während der COVID-19-Pandemie
Mitte Juni wurden in Österreich die aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Reise- bzw. Grenzübertrittsbeschränkungen, die insbesondere in Coronavirus-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen bestanden haben, für innereuropäische Reisen größtenteils aufgehoben. Laut Außenministerium besteht jedoch für die meisten Länder weiterhin ein hohes Sicherheitsrisiko, teilweise bestehen sogar Reisewarnungen. Dies könnte auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Urlaubsreise aus einem Risikogebiet zurückkehrt.
Die Beweislastumkehr gemäß Art 82 Abs 3 DSGVO
Der OGH hat sich in einer erst jüngst ergangenen Entscheidung (OGH 27.11.2019, 6 Ob 217/19h) mit dem Umfang der in Art 82 Abs 3 DSGVO formulierten Beweislastregel hinsichtlich eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer Datenschutzrechtsverletzung auseinandergesetzt.
Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung bzw. Homeoffice für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite COVID-19-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice zum Massenphänomen. Homeoffice bedarf stets einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; weder dürfen Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen noch haben Arbeitnehmer ein „Recht auf Homeoffice“, und zwar auch dann nicht, wenn sie eine Ansteckung mit dem Coronavirus durch persönliche Kontakte mit Kollegen oder Kunden befürchten.
Das KuKuSpoSiG – ein Gesetz mit kuriosem Namen und weitreichendem Inhalt
Am 6.5.2020 ist mit dem „KuKuSpoSiG“ ein weiteres Gesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten. Hinter dieser Abkürzung steckt das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – kurz „KuKuSpoSiG“).
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.
COVID-19: Sonderregelung für Arbeitsunfälle im Homeoffice
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite Covid-19-Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause aus – auch Homeoffice oder Telearbeit genannt – österreichweit zum Massenphänomen. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie Unfälle im Homeoffice zu beurteilen sind.
Vertragsbruch wegen Corona – Anspruch auf Schadenersatz?
Seit 16.3.2020 sind das COVID‑19‑Maßnahmengesetz sowie darauf basierende Verordnungen in Kraft, mit denen einschneidende Maßnahmen in das öffentliche Leben, den privaten Bereich und die Wirtschaft mit dem Ziel der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gesetzt wurden. Seither gibt es in Österreich de facto keine Gastronomie und keinen Fremdenverkehr mehr, die Kundenbereiche der meisten Unternehmen sind gesperrt und öffentliche Orte dürfen nur aus bestimmten Gründen betreten werden. Darüber hinaus sind Betriebe angehalten, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit vom Home-Office aus arbeiten zu lassen; in der Arbeitsstätte ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Klarstellung des OGH zur 12-Stunden-Gleitzeit
Der OGH (8 ObA 77/18h) entschied zum ersten Mal seit Einführung der Möglichkeit des sogenannten 12-Stunden-Arbeitstages (iSd AZG-Novelle 2018, BGBl I 53/2018) die…
Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verkehr
Seit 1.1.2020 hat gemäß § 1a Abs 1 E-Government-Gesetz (E-GovG) jedermann das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache und hierfür auch geeignet sind (nicht geeignet ist z.B. das Passwesen). Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das E-GovG und das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Recht geht gemäß § 1b E-GovG aber auf der anderen Seite mit der Verpflichtung für Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) einher.
Unternehmensfamilien und Konzern-Privileg
Der Oberste Gerichtshof und die Bundeswettbewerbsbehörde kommen in einem kürzlich ergangenen Urteil und einer fast gleichzeitig publizierten Stellungnahme zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Anwendbarkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit auf gemeinsam kontrollierte Unternehmen.