Author: Preslmayr Rechtsanwälte

Wir von Preslmayr Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht. Neben den rechtlichen Aspekten gilt unsere Aufmerksamkeit vor allem den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Wir sehen uns als juristische Begleiter und Problemlöser mit unternehmerischem Denken.
News Rechtsprechung SWK

Neue Richtlinie für EU-weite Sammelklagen auf Schiene gebracht

Rund zwei Jahre nach dem ersten Entwurf der EU-Kommission für einen sog. „New Deal for Consumers“ haben sich die zuständigen Gremien der Europäischen Union auf eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern geeinigt, die erstmals die europaweite Einführung von Sammelklagen vorsieht. Die Richtlinie umfasst sowohl Unterlassungsklagen als auch Abhilfemaßnahmen und sieht neben innerstaatlichen auch grenzüberschreitende Verbandsklagen vor.

(Bild: © Юлия Хвощ)
Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht ASoK COVID-19

Mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen von Auslandsreisen während der COVID-19-Pandemie

Mitte Juni wurden in Österreich die aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Reise- bzw. Grenzübertrittsbeschränkungen, die insbesondere in Coronavirus-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen bestanden haben, für innereuropäische Reisen größtenteils aufgehoben. Laut Außenministerium besteht jedoch für die meisten Länder weiterhin ein hohes Sicherheitsrisiko, teilweise bestehen sogar Reisewarnungen. Dies könnte auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Urlaubsreise aus einem Risikogebiet zurückkehrt.

(Bild: © Lyubov Ivanova)
Allgemein Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht Arbeitsrecht ASoK COVID-19 News

Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung bzw. Homeoffice für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe

Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite COVID-19-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice zum Massenphänomen. Homeoffice bedarf stets einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; weder dürfen Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen noch haben Arbeitnehmer ein „Recht auf Homeoffice“, und zwar auch dann nicht, wenn sie eine Ansteckung mit dem Coronavirus durch persönliche Kontakte mit Kollegen oder Kunden befürchten.

(Bild: © bagotaj)
Aufsichtsrat aktuell Business CFO aktuell Compliance COVID-19 Gesellschaftsrecht GesRZ GRC, Management & Finance Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Unternehmensrecht

Die Fort­bestehens­prognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes

Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.

(Bild: © uzenzen)
COVID-19 News SWK Zivilrecht

Vertragsbruch wegen Corona – Anspruch auf Schadenersatz?

Seit 16.3.2020 sind das COVID‑19‑Maßnahmengesetz sowie darauf basierende Verordnungen in Kraft, mit denen einschneidende Maßnahmen in das öffentliche Leben, den privaten Bereich und die Wirtschaft mit dem Ziel der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gesetzt wurden. Seither gibt es in Österreich de facto keine Gastronomie und keinen Fremdenverkehr mehr, die Kundenbereiche der meisten Unternehmen sind gesperrt und öffentliche Orte dürfen nur aus bestimmten Gründen betreten werden. Darüber hinaus sind Betriebe angehalten, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit vom Home-Office aus arbeiten zu lassen; in der Arbeitsstätte ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.

(Bild: © audioundwerbung)
Compliance Digital Monitor News Öffentliches Recht Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Unternehmensrecht Verfahren Verfahrens- und Organisations­recht Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht

Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verkehr

Seit 1.1.2020 hat gemäß § 1a Abs 1 E-Government-Gesetz (E-GovG) jedermann das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache und hierfür auch geeignet sind (nicht geeignet ist z.B. das Passwesen). Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das E-GovG und das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Recht geht gemäß § 1b E-GovG aber auf der anderen Seite mit der Verpflichtung für Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) einher.