Keine Relevanz der Judikatur des VfGH für Zulässigkeit der Revision an den VwGH
(E. S.) – Art 133 Abs 4 B-VG knüpft die Zulässigkeit der Revision an fehlende Rechtsprechung des VwGH, nicht aber des VfGH. Das Fehlen von…
Banken: Gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Sparbücher
Bei Sparbüchern, bei denen seit 30 Jahren keine Kontobewegung stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist. Diese Verbindlichkeiten sind grundsätzlich gewinnerhöhend aufzulösen. Neben dem Umstand, ob mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger ernsthaft zu rechnen ist, ist auch zu prüfen, wann dieser Umstand eingetreten ist.
Rechtsanwaltskosten in einem Kontaktrechtsstreit: keine außergewöhnliche Belastung
Zwischen dem Finanzamt und einer Kindesmutter war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten „Obsorgestreit“ betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung, wogegen das Finanzamt Revision an den VwGH erhob.
Keine Sanierbarkeit eines fehlenden Wiederaufnahmegrundes im Beschwerdeverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO (nunmehr: § 279 Abs 1 BAO) die Abgabenbehörde zweiter Instanz (nunmehr: das Bundesfinanzgericht) nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen – ihrer Meinung nach zutreffenden – zu ersetzen.
Sachbezugswerte für arbeitsplatznahe Unterkunft: Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Die Sachbezugswerteverordnung wurde dahingehend geändert, dass für den Ansatz keines bzw eines geringeren Sachbezugswerts für die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer arbeitsplatznahen Unterkunft die bislang enthaltene Voraussetzung, dass „die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers“ liegen muss, entfällt.
(Kein) Schadenersatz wegen Manipulationssoftware in Diesel-PKW
Der Kläger begehrte 31.008 Euro Zug um Zug gegen die Rückgabe des von ihm gekauften Fahrzeugs, hilfsweise die Feststellung der Haftung der Beklagten ihm gegenüber. In dem Fahrzeug sei eine Manipulationssoftware verbaut gewesen, die bewirkt habe, dass zumindest die nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten.
Per E-Mail eingebrachte Revision ist nicht rechtswirksam
Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim BFG. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war gem § 24 Abs 1 BFGG die BAO anzuwenden, weshalb auch die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer derartigen Revision nach der BAO zu beurteilen ist.
Invalidenfahrzeug steuerlich absetzbar
Ein behinderter Steuerpflichtiger erwarb ein Invalidenfahrzeug um einen Anschaffungspreis von 22.241 Euro, das speziell für Benutzung durch Invalide konstruiert wurde und für gewöhnliche Fahrzeuglenker wegen der sehr eingeschränkten fahrtechnischen Nutzungsmöglichkeit nicht attraktiv sein konnte. Er beantragte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung als „Hilfsmittel“ iSd § 4 VO zu §§ 34 und 35 EStG.
Verdeckte Ausschüttungen bei Vermietungen von Körperschaften an Gesellschafter
Liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor, ist im Bereich der Überlassung von Räumlichkeiten durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt, was gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 führen kann.
VfGH: Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist nicht verfassungswidrig
Der VfGH hat einen Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des GesAusG abgewiesen. Das GesAusG regelt die Voraussetzungen sowie das Verfahren des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern aus Kapitalgesellschaften. Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, dass der im GesAusG eingeräumte Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters mit geringer Beteiligung aus einer auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes errichteten Kapitalgesellschaft gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den aus dem Gleichheitsgrundsatz ableitbaren Vertrauensschutz verstoße.
Gerichtszuständigkeit bei Zusammentreffen von Finanzvergehen
Treffen Finanzvergehen nach § 35 Abs 1 bis 3 FinStrG mit solchen nach § 44 Abs 1 FinStrG zusammen, ist die originäre gerichtliche Zuständigkeit dann gegeben, wenn entweder die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge die Zuständigkeitsgrenze des § 53 Abs 1 FinStrG oder der auf die Finanzvergehen nach § 35 Abs 1 bis 3 FinStrG entfallende strafbestimmende Wertbetrag jene des § 53 Abs 2 FinStrG übersteigt.
Sonstige Einkünfte: Entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts
Im gegenständlichen Fall war dem Sohn ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, also ein zivilrechtlich nicht übertragbares Recht. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist ein Verzicht auf ein solches Recht nicht als Veräußerungsvorgang anzusehen. Da aber der Verzicht auf ein Wohnungsgebrauchsrecht als Tun, Dulden oder Unterlassen gegen Entgelt, durch welches einem anderen ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt wird, einzustufen ist, liegt eine einkommensteuerpflichtige Leistung vor.