Kategorie: Rechtsprechung

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Allgemein BFG BFGjournal Einkommensteuer

Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin

Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.

Fabrik
Allgemein BFG

Bewertung eines stillgelegten Fabrikgebäudes

Gemäß § 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Kaufpreise aus den Jahren 2006 bzw 2015 können nicht die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt widerspiegeln.

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BFG Einkommensteuer

Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar

Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des VwGJ setzt der Begriff der Werbungskosten ein „Abfließen“ voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Eine Ausgabe bzw ein Abfluss liegt vor, wenn der zu leistende Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist.

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Einkommensteuer VwGH

VwGH: Werbungskosten eines Profiradrennfahrers

Eine private Lebensversicherung, die – wie im gegenständlichen Fall – auch den Erlebensfall umfasst, erfüllt die Funktion einer Altersversorgung, sodass gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG Aufwendungen der privaten Lebensführung vorliegen und eine Absetzbarkeit der Versicherungsprämien nicht in Frage kommt.

Allgemein BFG BFGjournal Umsatzsteuer

Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG ist ein höchstpersönliches Recht

Das Recht eines nicht buchführungspflichtigen Landwirtes, auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 UStG gemäß § 22 Abs 6 zu verzichten, ist ein höchstpersönliches Recht und geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Möchte der Gesamtrechtsnachfolger auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 Abs 6 UStG verzichten, so hat der Gesamtrechtsnachfolger dies in eigenem Namen innerhalb der Fristen des § 22 UStG ausdrücklich zu erklären.

Brexit
Allgemein EuGH International

Einseitige Rücknahme der Mitteilung der Austrittsabsicht zulässig

Die einseitige Rücknahme der Mitteilung der Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, ist zulässig. Diese Möglichkeit besteht bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Austrittsabkommens. Voraussetzung für eine solche Mitteilung ist die Einhaltung der innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Für Großbritannien würde eine solche Mitteilung zum Verbleib in der EU bei Aufrechterhaltung aller Rechte und Pflichten als Mitgliedstaat führen.

Elektrizität
EuGH International Internationales Steuerrecht

EuGH: Abgabe auf die Ausfuhr von im Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität unzulässig

Der EuGH führt aus, dass Elektrizität eine Ware im Sinne des Unionsrechts ist und dass eine Abgabe, die nicht auf eine Ware als solche, sondern auf die Nutzung des Netzes, das ihrer Übertragung dient, erhoben wird, als eine die Ware selbst treffende Abgabe anzusehen ist. Das (hier: von der Slowakei) erhobene Entgelt fällt somit unter die Vorschriften das AEUV über den freien Warenverkehr.

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Allgemein VfGH

Dezembersession des VfGH

Mindestsicherung und Nichtraucherschutz stehen auf der Agenda der Dezembersession des VfGH. Er befasst sich mit den Bestimmungen der Mindestsicherung in Oberösterreich und dem Burgenland. Im Zentrum der Anträge bzw Beschwerden steht vor allem die betragsmäßige Deckelung der Mindestsicherung für Familien bzw Bedarfsgemeinschaften. Die Richterinnen und Richter beraten weiters über die Frage österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften sowie zu den U‑Ausschüssen in Sachen „Eurofighter“ und „BVT“.