Begutachtungsentwurf für ein Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
Das Regierungsprogramm sieht in seinem Kapitel „Moderner Verfassungsstaat“ eine „Deregulierung und Rechtsbereinigung“ vor. Eine zielführende Bereinigung der Rechtslage zum Zwecke der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Zugangs zum Recht setzt einen Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften voraus.
Anforderungen an die Begründung einer behördlichen Erledigung
(B. R.) – Eine Bescheidbegründung muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhalts unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet.
Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen ist, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung iSd § 37 Abs 2 EStG zugänglich.
Unbilligkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei einer den Gemeinnützigkeitsstatus beanspruchenden GmbH
Die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren aus den von der Abgabenbehörde herangezogenen Umständen ist unbillig, weil die Abgabenbehörde die Gemeinnützigkeit der Beschwerdeführerin in den vorangegangenen drei Außenprüfungen ausdrücklich anerkannt hat, wobei ihr der Inhalt des Gesellschaftsvertrages bekannt war und „für in Ordnung befunden“ wurde.
Die Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig
Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.
OGH rügt intransparente Zinsgleitklausel
Die in den Kreditverträgen der beklagten Bank verwendete Zinsgleitklausel, wonach die dem Zinssatz zugrunde gelegten Liquiditätspufferkosten unter anderem von einem Parameter „gewichtete Kreditzinssätze – Neugeschäft“ abhängen, verstößt nach Ansicht des OGH gegen das Transparenzgebot des Verbraucherrechts.
Vorliegen einer Abgabenhinterziehung
Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren – ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedarf – festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs 2 Satz 2 BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus.
Zustandekommen eines Überziehungskredits im Sinne des § 18 Abs 1 VKrG
Eine Überziehungsmöglichkeit ist nach § 18 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ein ausdrücklicher Kreditvertrag, mit dem sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Verbraucher Beträge zur Verfügung zu stellen, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers überschreiten. Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrages nicht aus.
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Tatsächliche Jobaussichten keine Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme hängt nicht davon ab, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können.