Kein Erstattungsverfahren bei Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer
Kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf einen ausländischen Unternehmer (zB wenn er als Generalunternehmer Empfänger von Bauleistungen ist), so kann dieser Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend machen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG5 (1994) § 21 Tz 37).
BFG: Bilanzänderung/Bilanzberichtigung bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen
Die unrichtige Verrechnung eines Verlustabzuges in Vorperioden, weil in diesen Vorperioden bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt wurden, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berücksichtigender Fehler. Während § 4 Abs 2 EStG bei der Einkünfteermittlung eine Rolle spielt, erfolgt der Verlustabzug gemäß § 18 Abs 7 EStG im Rahmen der Einkommensermittlung.
Stellt der Besuch des „Privaten Ausbildungslehrgangs für islamische Theologie“ Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 dar?
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts muss die Möglichkeit bestehen, dass die Tätigkeit, für die das Kind ausgebildet wird, tatsächlich als Beruf ausgeübt werden kann. Könnte eine Tätigkeit nur ehrenamtlich, also ohne ein Einkommen zu erzielen, ausgeübt werden, läge keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 vor.
BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung
Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.
BFG: Rückzahlung von Guthaben: Säumnis der Abgabenbehörde mit dem Instrument der Säumnisbeschwerde nicht verfolgbar
Der aus dem Antrag auf Rückzahlung von Guthaben nach § 239 Abs 1 BAO dem Abgabepflichtigen erwachsende Bescheiderlassungsanspruch besteht allein in dem Fall, dass die Abgabenbehörde eine Rückzahlung verweigert. Entschließt sich die Abgabenbehörde, ein Guthaben zurückzuzahlen, fällt damit ihre Pflicht zur Bescheiderlassung weg.
EuGH zur Rückforderung staatlicher Beihilfen
EuGH erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen abzusehen, die von Italien mittels Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer gewährt wurden, für nichtig.
Kein Vorsteuerabzug für Kfz mit Anschaffungskosten über 80.000 Euro
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann ein Unternehmer in einem seine Abgabenschuld betreffenden Abgabenverfahren nicht erfolgreich geltend machen, dass die Befreiung eines anderen Unternehmers (oder dessen niedrigere Besteuerung) eine unionsrechtswidrige Beihilfe sei.
VfGH hebt Ausnahmebestimmung für Vertreter in Pauschalierungsverordnung erneut auf
Der VfGH hat die Wortfolge „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ in § 4 Abs 1 Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl II 2001/392 idF BGBl II 2015/382, als gesetzwidrig aufgehoben.
Operationskosten eines Behinderten als außergewöhnliche Belastung
Die Zwangsläufigkeit der Kosten einer Heilbehandlung ist auch dann zu prüfen, wenn diese Kosten mit einer Behinderung iSd § 35 EStG im Zusammenhang stehen. Auch § 35 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Behinderung außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG hat.
VfGH anerkennt öffentliches Interesse an Bargeldversorgung in strukturschwachen Gebieten
VfGH hebt die Bestimmungen über Bankomatgebühren teilweise auf. Banken müssen verschiedene Tarifmodelle anbieten.
VwGH: „Behindertenlift“ keine außergewöhnliche Belastung
An der Außenseite des Hauses errichteter „Behindertenlift“, der allgemein (auch für Personen ohne Behinderung) als Aufzug benutzt werden kann, gilt einkommensteuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung.
Urteil: Italien muss Steuererleichterungen vom Vatikan zurückfordern
Rom/Vatikanstadt/Luxemburg (APA/dpa) – Italien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine frühere Entscheidung der EU-Kommission auf.