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Rom/Vatikanstadt/Luxemburg (APA/dpa) – Italien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine frühere Entscheidung der EU-Kommission auf.
Diese hatte 2012 erklärt, eine Steuererleichterung zugunsten vatikanischen Eigentums sei zwar illegal, dem Vatikan jedoch die Rückzahlung erspart. Da sowohl das italienische Grundbuch als auch die Steuerdatenbank unvollständig gewesen seien, wäre es „absolut unmöglich“ gewesen, die dem Land zustehenden Summen zu berechnen, hieß es zur Begründung.
Der EuGH stellte nun fest, dass die EU-Kommission die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Rückforderung hätte prüfen sollen. Der Vatikan ist nach dem Urteil nicht mehr von der Rückzahlungspflicht befreit, allerdings ist die Höhe der unbezahlten Steuerrechnung weiterhin unklar.
Hintergrund der Entscheidung vom Dienstag war eine Beschwerde einer Montessori-Schule sowie eines Bed-and-Breakfast-Besitzers in Rom. Ihrer Meinung nach hatten vatikanische Schulen und Hostels einen unfairen Vorteil: Nach italienischem Recht sind „nicht gewerbliche“ Immobilien im Besitz religiöser Institutionen wie Kirchen und Sportvereine von der Grundsteuer befreit. Eine viel kritisierte und 2012 geschlossene Lücke diente dazu, steuerfreie Vergünstigungen auch auf kirchliche Hostels, Schulen oder Krankenhäuser auszudehnen.