BFG zu verdeckten Ausschüttungen
Gemäß § 162 Abs 2 BAO körperschaftsteuerlich nicht anerkannte Absetzungen als „Schwarzlöhne“ an nicht genannte Personen oder als der Gesellschaftersphäre der Beschwerdeführerin zugeflossene Kick-Back-Zahlungen.
Werbungskosten bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen
Anlässlich der Tilgung eines Fremdwährungsdarlehens errechnete Kursverluste sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen abzugsfähig.
Keine Wiederaufnahme bei Anpassung des Verlustabzugs
Anpassung des Verlustabzugs aufgrund „bescheidmäßiger“ Verminderung der Verluste der Vorjahre durch die BP erfolgt durch Bescheidneuerlassung nach Aufhebung des bisherigen Bescheides gemäß § 295 Abs 3 BAO (keine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO).
Empfängerbenennung nach § 162 BAO
Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren.
UStR 2000: laufende Wartung 2018
Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird und das JStG 2018 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden in Umsetzung der RL (EU) 2016/1065 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen zur Behandlung von Gutscheinen sowie Hinweise auf das Inkrafttreten dieser Neuaussagen aufgenommen, Ausführungen angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.
BFG zur Bindung an Strafurteile
Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt.
Abweisung beantragter nachträglicher Betriebsausgaben nach § 32 Z 2 EStG 1988
Fremdgelder, über die dem Treuhänder keine Verfügungsgewalt eingeräumt wurde, sind nicht dem Betriebsvermögen seines Unternehmens zugehörig. Derartige Geldbeträge sind in der Gewinnermittlung nicht auszuweisen. Ihrer Aufnahme in die Bilanz kommt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG die Funktion einer (gewinnneutralen) Evidenzierung zu.
„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig
Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.
BFG zum Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
Die Tatbestände des § 17 GrEStG 1987 gründen auf einer Parteienvereinbarung. Daher bleibt für die Anwendung des gesetzlichen Rücktrittsrechtes gemäß § 21 IO als Grund für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer kein Raum.
Neues Verfahrensrechtliches vom BFG
Nach der Rechtsprechung des VwGH hat ein Antrag auf Wiederaufnahme – bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen – insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel „neu hervorgekommen sind“. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs 1 lit b iVm § 303 Abs 2 lit b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist.
Studienbeginn und Familienbeihilfe
Ist Voraussetzung für das im Zeitpunkt des Abschlusses der Schulausbildung gewünschte Studium eine Aufnahmeprüfung, ist objektiv der Beginn des Studiums erst nach positiver Ablegung dieser Prüfung möglich und daher frühestmöglicher Beginn dieses Studiums jener Termin, zu dem das Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung erstmals begonnen werden kann, wenn ohne Verzögerung nach Abschluss der Schulausbildung zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung angetreten wird.
EuGH: Spanische Steuerregelung zur Firmenwertabschreibung unzulässige Beihilfe
Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die spanische Steuerregelung über die Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe eingestuft wird.