Prof. Bettina Spilker im BFGjournal zu Gast
Bettina Spilker über das deutsche und das österreichische Steuerrecht, die Digitalisierung und die Sinnhaftigkeit der Pendlerpauschale in Anbetracht des Umweltschutzes.
Pauschale Berechnung der Immobilienertragsteuer
Ein Grundstück gilt als „am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen“ iSd § 30 EStG, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 abgelaufen war. Mit der Pauschalierungsregelung des § 30 EStG wird auch darauf Bedacht genommen, dass die Ermittlung der tatsächlichen Kosten lange zurückliegender Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt.
Besorgungsleistungen führen zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft einer Holding
Das Finanzamt und das BFG versagten der österreichischen GmbH den Vorsteuerabzug für den Ankauf der Terminals, und zwar mit der Begründung, dass die österreichische GmbH nicht unternehmerisch tätig geworden sei. Die Weiterverrechnung von Kosten sei nämlich ebenso wenig eine unternehmerische Tätigkeit wie die Erbringung einer Sacheinlage in eine Gesellschaft.
Kein Nachweis für die postalische Übermittlung einer per E-Mail dem Finanzamt übermittelten Beschwerde
Kann der steuerliche Vertreter nicht nachweisen, dass er eine dem Finanzamt per Email übermittelte Beschwerde auch auf postalischem Weg sandte, und die Beschwerde auch beim Finanzamt einlangte, so liegt mangels Eingabe noch keine Beschwerde vor, die das BFG zu behandeln hatte.
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rs Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung
In der Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 2011 hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 14. 2. 2019 vorgeschlagen, die Änderung der Beihilferegelung im BBG 2011 nach der Verordnung 2014/651 von der Anmeldepflicht freizustellen, da die Voraussetzungen der Art 44 Abs 3 und 58 Abs 1 der Verordnung erfüllt sind. Sofern der EuGH dem Antrag folgt, würde die Vergütung für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 entfallen.
EuGH: Mehrwertsteuererstattung bei falscher UID-Nummer eines nicht in der Union ansässigen Unternehmens
Die Bestimmungen der Dreizehnten Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, zur Ausübung des Rechts auf Mehrwertsteuererstattung fehlerhafte Rechnungen zu berichtigen zeitlich begrenzt, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
Kursverluste iZm Fremdwährungskrediten
Kursverluste anlässlich der Tilgung eines Fremdwährungskredites, die aus der marktbedingten Kursentwicklung der Währung im Zeitraum zwischen Aufnahme und Tilgung des Kredites resultieren, sind nicht als Werbungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus dem fremdfinanzierten Wirtschaftsgut abzugsfähig.
Veruntreuungen in einer Trafik als „Schadensfall“
Als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs 4 EStG kommen auch finanzielle Einbußen in Betracht, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen sind, dass sich ein Angestellter durch Diebstahl, Veruntreuung etc widerrechtlich bereichert hat. Allerdings hat der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um durch deliktische Handlungen verursachte Minderungen seines Betriebsvermögens und damit des steuerpflichtigen Gewinns hintanzuhalten oder durch Ersatzansprüche auszugleichen.
Digitaler Binnenmarkt: EU-Verhandlungsführer einigen sich auf Festlegung neuer Vorschriften für mehr Fairness bei Handelspraktiken von Online-Plattformen
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben nun eine politische Einigung über die allerersten Vorschriften erzielt, die ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für Unternehmen und Händler bei der Nutzung von Online-Plattformen schaffen sollen.
Versteuerung von nicht erklärten Zuwendungen aus einer liechtensteinischen Stiftung
Da die Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse gleich einer wirtschaftlichen Eigentümerin seitens der Abgabenbehörde bis dato bloß behauptet, jedoch nicht konkret nachgewiesen werden konnten, erfolgte die Zurechnung der Stiftungserträge in den Streitjahren an die Beschwerdeführerin nach Ansicht des BFG daher zu Unrecht.
Zuzug von Universitätsmitarbeitern ohne Habilitation erfüllt im Allgemeinen nicht die Voraussetzungen für den Zuzugsfreibetrag nach § 103 Abs 1a EStG
Auch bei einer internationalen und mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossenen Universitätsausbildung ist ein Doktoratsstudium noch keine hinreichend „hohe wissenschaftliche Qualifikation“ im Sinne des § 2 Z 4 ZBV.
Verletzung der Auskunftspflicht
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 6.6.2018 (DSB‑D122.829/0003‑DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) einer Beschwerde wegen Rechtsverletzung infolge unvollständig erteilter Auskunft stattgegeben.