UMGRÜNDUNGEN | Anzeige der Umgründung über FinanzOnline ab 01.01.2024
Für Umgründungen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG zwingend elektronisch über die Eingabemaske im FinanzOnline durchzuführen. In diesem Beitrag möchten wir Sie kurz zur aktuellen Entwicklung informieren.
Mietkaufmodell – Alternative Finanzierungsform im schwierigen Marktumfeld
Aufgrund der schwierigen Finanzierungssituation – resultierend insbesondere aus den strengen Kreditvergaberichtlinien rund um die KIM-Verordnung und nach wie vor hohen Kaufpreisen und hohen Zinsen – ist es vielen Menschen derzeit nicht mehr möglich, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Mietkaufmodell hat nun das Potenzial, sowohl für Mieter als auch für die Bauträger, auch im freifinanzierten Wohnungsbereich eine attraktive Lösung darzustellen.
Veranstaltungshinweis: JaKonf 2024
Mitte Mai findet die jährliche Konferenz zum EStG statt – dieses Jahr auch erstmals in Wien!
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
#195 – 3 Minuten Recht – Heizkörper OGH Entscheidung
Im Jänner 2024 hat sich der OGH in der Entscheidung 5 Ob 51/23w die Erhaltungspflichten von Vermietern betreffend Heizkörpern näher angesehen. In welchem Umfang Vermieter erhaltungspflichtig sind und welche Begründung der OGH hierfür wählt, hören Sie in der neuen Ausgabe von 3 Minuten Recht.
DBA Deutschland | Neue Konsultationsvereinbarung für Grenzgänger
Durch eine Revision des DBA mit Deutschland gelten seit 1.1.2024 neue Regelungen für die Besteuerung von deutsch-österreichischen Grenzgängern. Rechtzeitig zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen haben sich das deutsche und österreichische Finanzministerium auf eine neue Konsultationsvereinbarung geeinigt, die Zweifelsfragen zur Auslegung der neuen Grenzgängerregelung klärt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichsten Aussagen der Konsultationsvereinbarung und die sich daraus ergebenden praktischen Handlungsfelder.
#194 – 3 Minuten Recht – Digital Services Act
Ein besseres Netz für alle? Die Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“, kurz „DSA“) wurde am 27.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung trat mit 16. November 2022 in Kraft und ist seit 17. Februar 2024 in der gesamten Union unmittelbar anwendbar. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Start-up Paket – neues Mitarbeiterbeteiligungsmodel
Nach bisheriger Rechtslage bestanden vor dem 01.01.2024 grundsätzlich Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung von bis zu EUR 3.000. Allerdings wurden in der Praxis diese Begünstigungen von Start-ups kaum genutzt, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben. Als Alternative sind aktuell Phantom Shares verbreitet, da diese zunächst zu keinem Geldfluss und auch zu keiner sofortigen Besteuerung führen, bspw. bei einem Exit kann jedoch eine hohe Steuerbelastung anfallen.
#193 – 3 Minuten Recht – Menschenrecht Klimaschutz
Klimaschutz ist ein Menschenrecht und kann vor Gericht eingeklagt werden – so lautet das bahnbrechende Urteil, das der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kürzlich gefällt hat. Was die Hintergründe des wegweisenden Entscheids sind und welche Folgen er für Österreich haben kann, erfahren Sie in aller Kürze in dieser Folge von „3 Minuten Recht“.
PROGRESSIONSVORBEHALT | Keine Verfassungs- oder EU-Widrigkeit
Entgegen der jahrzehntelangen österreichischen Verwaltungspraxis hat der VwGH entschieden, dass Österreich auch dann berechtigt ist, bei der Ermittlung des auf die Inlandseinkünfte entfallenden Steuersatzes, ausländische, in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Einkünfte einzubeziehen, wenn die einkommensteuerpflichtige Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ohne abkommensrechtlich hier ansässig zu sein. Diese neue Vorgangsweise ist ab der Veranlagung 2023 anzuwenden. Gegen den „Progressionsvorbehalt“ (im Allgemeinen und bei bloßer unbeschränkter Steuerpflicht im Besonderen) werden von Betroffenen und deren Beratern regelmäßig verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken erhoben, denen die aktuelle Rechtsprechung eine Absage erteilt hat.
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Der IASB hat 31. Oktober 2022 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig verlautbart. Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurzfristige oder langfristige Schulden , die bestimmten Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 19. Dezember 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
#192 – Bernhard Müller und Christian Richter-Schöller – EU-Entwaldungsverordnung – Strenger als die CSDDD?
In der medialen Aufregung um die CSDDD ging ein anderes Gesetz, das ebenfalls die Lieferkette im Auge hat, fast ein wenig unter: die Entwaldungs-Verordnung oder EU-Deforestation Regulation, die es durchaus in sich hat. Bereits seit Juni 2023 in Kraft, verpflichtet sie Unternehmen ab Ende 2024 dazu, ihre Lieferkette auf „Entwaldungsfreiheit“ sowie Arbeits- und Menschenrechtskonformität zu prüfen und diese Konformität sogar zu garantieren. „Bemühen“, wie es die CSDDD vorschreibt, ist hier nicht ausreichend. Was dies in der Praxis bedeutet und ob eine „Erfolgshaftung“ überhaupt zulässig sein kann, erläutern Christian Richter-Schöller und Bernhard Müller von DORDA Rechtsanwälte.