Kategorie: News

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Einkommensteuer VwGH

Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung

(E. S.) – Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen kommen als begünstigte Entschädigungen und damit eine Dreijahresverteilung in Betracht. Entgangene oder entgehende Einnahmen liegen dabei auch dann vor, wenn aufgrund einer Abfindungsvereinbarung nur ein Teil der ursprünglich zustehenden Einnahmen entgeht.

BFG BFGjournal Umsatzsteuer

BFG: Umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte & Unionsrecht

Die Pauschalregelung für die Landwirtschaft soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Regelung oder der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf Schwierigkeiten stoßen würde, von bestimmten oder allen Pflichten zu befreien, denen die unter die normale Mehrwertsteuerregelung fallenden Steuerpflichtigen gewöhnlich unterliegen, und ihnen gleichzeitig einen Pauschalausgleich für ihre Mehrwertsteuer-Vorbelastung zu gewähren.

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BFG Körperschaftsteuer

BFG: Ausscheiden eines Gruppenmitglieds

Das Finanzamt hat in allen Fällen der Änderung den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach einer Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs 9 KStG vorliegen, abzuändern. Aus der Formulierung „jede Änderung“ in § 9 Abs 9 TS 1 KStG wird abgeleitet, dass sämtliche Änderungen gemeint sind, welche die im Gruppenantrag angegebenen Daten betreffen.

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Allgemein VfGH

VfGH hebt unter Frist Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 unter Fristsetzung bis 31. 12. 2019 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sieht vor, dass die Flächen­widmungspläne der Gemeinden elektronisch kundzumachen sind und dass diese Kundmachung der Landesregierung obliegt.

Allgemein BFG BFGjournal

Bemessung der Glücksspielabgabe bei sonstigen Nummernlotterien

Die Nummernlotterien sind in § 12 GSpG und im § 32 GSpG aus zivilrechtlicher Vertragssicht inhaltsgleich definiert. Der Unterschied besteht darin, dass die Nummernlotterien iSd § 12 GSpG von der Lotterienkonzession umfasst sind und die sonstigen Nummernlotterien iSd § 32 GSpG als jeweilige Veranstaltung gemäß § 36 GSpG bewilligt werden müssen.