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Entscheidung: EuGH 14. 2. 2019, C-562/17, Nestrade SA.
Die Bestimmungen der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. 11. 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, zur Ausübung des Rechts auf Mehrwertsteuererstattung fehlerhafte Rechnungen zu berichtigen, zB durch Korrektur der ursprünglich auf der Rechnung eingetragenen Mehrwertsteueridentifikationsnummer, zeitlich begrenzt, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
Zum vollständigen Entscheidungstext.