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In der Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 2011 hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 14. 2. 2019 vorgeschlagen, die Änderung der Beihilferegelung im BBG 2011 nach der Verordnung 2014/651 von der Anmeldepflicht freizustellen, da die Voraussetzungen der Art 44 Abs 3 und 58 Abs 1 der Verordnung erfüllt sind. Sofern der EuGH dem Antrag folgt, würde die Vergütung für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 entfallen.
Rechtssache beim EuGH anhängig zu C-585/17.
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts.