Aviso: Service-Entgelt wird demnächst wieder fällig!
Das Service-Entgelt für die e-card fällt für alle Personen an, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2020 ist somit am 15. 11. 2019 ein Service-Entgelt in Höhe von 11,95 Euro fällig.
Ist das Bildungsteilzeitgeld immer steuerfrei?
Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.