X
Digital
Allgemein Bewertung Nationales Steuerrecht News Personalverrechnung PV-Info Sachbezug SWK Top Stories

BMF: Ergänzung zur Info betreffend die Umstellung der PKW-Messverfahren

(Bild: © iStock/AndreyPopov) (Bild: © iStock/AndreyPopov)

Da die Einspeisung der nach WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionswerte in die Genehmigungsdatenbank bzw Zulassungsdatenbank erst mit 31. 3. 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswertes im Jahr 2020 Folgendes:

  • Erstzulassung des Pkw bis zum 31. 3. 2020: Die für das Jahr 2019 geltende Übergangsregelung ist weiterhin anzuwenden. Für Anschaffungen ab 1. 1. 2020 ist auf die CO2-Emissionswert-Grenze von 118 Gramm pro Kilometer entsprechend der bisherigen Regelung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2015/395) abzustellen.
  • Erstzulassung des Pkw ab 1. 4. 2020 und der WLTP-Emissionswert ist im Typen- bzw Zulassungsschein ausgewiesen: Es ist die CO2-Emissionswert-Grenze entsprechend der Neuregelung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2019/314) heranzuziehen. Die CO2-Emissionswert-Grenze für das Jahr 2020 beträgt 141 Gramm pro Kilometer.
  • Erstzulassung des Pkw ab 1. 4. 2020 und der WLTP-Emissionswert ist im Typen- bzw Zulassungsschein NICHT ausgewiesen: Dies kann ausnahmsweise – zB bei auslaufenden Serien – der Fall sein. In diesen Fällen ist unbefristet auf die CO2-Emissionswert-Grenze von 118 Gramm pro Kilometer entsprechend der bisherigen Regelung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2015/395) abzustellen.

Info des BMF vom 12. 11. 2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.