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Ist das Bildungsteilzeitgeld immer steuerfrei?

Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.

Das EStG normiert unter anderem eine Steuer­befreiung für das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatz­leistungen.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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