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BFG: Keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei befristeter Entsendung. (Bild: © iStock/AndreyPopov) BFG: Keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei befristeter Entsendung. (Bild: © iStock/AndreyPopov)

Eine befristete Auslandstätigkeit lässt den Mittelpunkt der Lebensinteressen auch dann im Inland bestehen, wenn die Dauer der Tätigkeit ursprünglich unbestimmt gewesen ist und die Familie an den Arbeitsort im Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird.

Entscheidung: BFG 25. 10. 2019, RV/7102611/2013,
Revision nicht zugelassen.

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