Kategorie: Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht

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VwGH zur Rückzahlung an Abzugsteuer bei der Gestellung von Arbeitskräften

Die Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG dient bei der Gestellung von Arbeitskräften auch der Sicherstellung der Steuerpflicht der Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Es stehen grundsätzlich drei Verfahren für eine Entlastung vom Steuerabzug zur Verfügung.

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Am Punkt #35 mit Lukas Wieser – Arbeitsrecht bei Betriebsübergang

Beim Erwerb eines Unternehmens bekommt der neue Inhaber die Belegschaft gleich oben drauf, diese bekommt dann einen neuen Chef und alles läuft weiterhin wie bisher. Schließlich gehen beim Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Das sagt zumindest das AVRAG. So weit, so klar …? Doch ist jeder Betriebserwerb gleich ein Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinn? Wie sieht das genau mit dem Kündigungsschutz aus? Welche Rolle spielt der Kollektivvertrag und was passiert mit zusätzlichen Leistungen, die der Arbeitnehmer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber ausverhandelt hat? Was es alles zu beachten gibt und auf welche Ausnahmen man ein genaues Auge werfen sollte, das erklärt Mag. Lukas Wieser von Zeiler Floyd Zadkovich ganz genau.

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer - Steuerliche Begünstigung bis 600 Euro - Arbeitnehmerim Homeoffice sind unfallversichert. (Bild: © iStock/shironosov)
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EAS-Auskunft: Betriebsstätte bei Hilfstätigkeiten im Konzern?

Übt eine Angestellte einer in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfondsgruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der Gruppe erbracht werden, so stellt sich die Frage, ob die deutsche Gesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebsstätte begründet.

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Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung

In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.

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Am Punkt #27 mit Lukas Wieser – Gig Economy und Crowdworking – alles klar im Arbeitsrecht?

Jeder nutzt sie, jeder kennt sie – wenn auch nicht immer bewusst: Die Gig-Economy. Ob bei der Essensbestellung oder beim Fahrtendienst, hinter den schnell verfügbaren und online buchbaren Leistungen steckt die Gig Economy und mit ihr die sogenannte Plattformarbeit, auch Crowdworking genannt. Diese Konstellation aus Auftraggeber, Crowdworker und Vermittlung durch die Plattform wirft in der Praxis insbesondere im Arbeitsrecht einige spannende und teils noch ungelöste Rechtsfragen auf. Die Gretchenfrage dabei: Ist der Crowdworker nun immer als Selbstständiger oder in manchen Fällen sogar als Arbeitnehmer mit allen daraus resultierenden Konsequenzen zu sehen? Mag. Lukas Wieser, Spezialist für Arbeitsrecht bei Zeiler Floyd Zadkovich, hat sich mit dieser Thematik eingehend beschäftigt und klärt für uns, mit welchen kritischen Aspekten des Verhältnisses zwischen Plattformarbeit und Arbeitsrecht sich die Praxis in Zukunft vermehrt beschäftigen sollte.

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Am Punkt #26 mit Andreas Tinhofer – Algorithmisches Management – Revolution der Arbeitswelt?

Hinter dem sehr technischen Begriff „Algorithmisches Management“ stecken zahlreiche Programme und Tools, die zwar futuristisch klingen, aber die Arbeitswelt schon heute stark prägen: Im Logistikzentrum, im Callcenter, im Bewerbungsverfahren, bei der Schulung von Mitarbeitern und und und. Doch können KI-Systeme tatsächlich besser Bewerber auswählen als ein HR-Mitarbeiter? Was sagt die DSGVO zu den Datensammlungen solcher Systeme, die doch der Prozessoptimierung im Unternehmen dienen sollen? Was können solche Tools und was können sie (noch) nicht? Und viel wichtiger: Wann ist ihr Einsatz sinnvoll und was ist rechtlich erlaubt? Dr. Andreas Tinhofer von ZEILER FLOYD ZADKOVICH hat sich das für uns genauer angesehen und wir stellen fest: Algorithmisches Management ist gekommen, um zu bleiben.

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Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mitarbeiter

Werden Mitarbeiter auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nun auch der Arbeitgeber direkt mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsanspruch zur Wehr setzen und eine Einziehung der Medienstücke oder Löschung der betreffenden Stellen auf Websites beantragen.