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Jeder nutzt sie, jeder kennt sie – wenn auch nicht immer bewusst: Die Gig-Economy. Ob bei der Essensbestellung oder beim Fahrtendienst, hinter den schnell verfügbaren und online buchbaren Leistungen steckt die Gig Economy und mit ihr die sogenannte Plattformarbeit, auch Crowdworking genannt.
Diese Konstellation aus Auftraggeber, Crowdworker und Vermittlung durch die Plattform wirft in der Praxis insbesondere im Arbeitsrecht einige spannende und teils noch ungelöste Rechtsfragen auf. Die Gretchenfrage dabei: Ist der Crowdworker nun immer als Selbstständiger oder in manchen Fällen sogar als Arbeitnehmer mit allen daraus resultierenden Konsequenzen zu sehen?
Mag. Lukas Wieser, Spezialist für Arbeitsrecht bei Zeiler Floyd Zadkovich, hat sich mit dieser Thematik eingehend beschäftigt und klärt für uns, mit welchen kritischen Aspekten des Verhältnisses zwischen Plattformarbeit und Arbeitsrecht sich die Praxis in Zukunft vermehrt beschäftigen sollte.