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Beim Erwerb eines Unternehmens bekommt der neue Inhaber die Belegschaft gleich oben drauf, diese bekommt dann einen neuen Chef und alles läuft weiterhin wie bisher. Schließlich gehen beim Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Das sagt zumindest das AVRAG. So weit, so klar …? Doch ist jeder Betriebserwerb gleich ein Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinn? Wie sieht das genau mit dem Kündigungsschutz aus? Welche Rolle spielt der Kollektivvertrag und was passiert mit zusätzlichen Leistungen, die der Arbeitnehmer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber ausverhandelt hat? Was es alles zu beachten gibt und auf welche Ausnahmen man ein genaues Auge werfen sollte, das erklärt Mag. Lukas Wieser von Zeiler Floyd Zadkovich ganz genau.