Von der Führungsetage ins Abseits – Wissenswertes zur Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern durch die Gesellschafter
Sie sind die wichtigsten Entscheidungsträger einer GmbH, sie tragen Verantwortung und haften für ihre Fehlentscheidungen: die Geschäftsführer. Ihnen kommt eine besondere Stellung in der GmbH zu, weswegen ihre Bestellung und Abberufung für jede GmbH im Laufe der Zeit zum Thema wird und daher in der Praxis sehr bedeutend ist. Der Beitrag widmet sich der Frage, wie Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, arbeitet die zum Teil sehr sensible Frage ihrer Abberufung und die dafür notwendigen Voraussetzungen auf und zeigt, dass der Weg von der Führungsetage ins Abseits ein sehr kurzer sein kann und der Job als Geschäftsführer bei Leibe kein Job für die Ewigkeit ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Jüngste BFG-Entscheidungen zu EStG, KStG, UStG und FinStrG
Rechtssätze von vier jüngst in der Findok veröffentlichten BFG-Entscheidungen.
Diensterfindungen: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen? – Vergütung einer Diensterfindung: Was kann hier zulässig vereinbart werden?
Diensterfindungen sind für Unternehmen mitunter von nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Relevanz. Arbeitgeber sollten dementsprechend diesem Thema vor der Begründung von Arbeitsverhältnissen die gehörige Aufmerksamkeit widmen; dabei gilt es einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
VwGH: Erkenntnisse in Verwaltungsstrafsachen sind mündlich zu verkünden
Der VwGH stellte klar, dass gemäß § 47 Abs 4 letzter Satz VwGVG in Verfahren in Verwaltungsstrafsachen nach dem Schluss der Verhandlung der Spruch des Erkenntnisses und seine wesentliche Begründung nach Möglichkeit sofort zu beschließen und verkünden sind.
Der Tod des OG-Gesellschafters – Rechtliche Folgen und wie Sie diese verhindern können
Der Tod des Gesellschafters einer OG hat für die Gesellschaft weitreichende, wenn auch verhinderbare Folgen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie Sie der dispositiven gesetzlichen Regelung des § 131 Z 4 UGB derogieren können und welche Folgen mit den unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten für die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie die Erben des verstorbenen Gesellschafters verbunden sind.
Die Gewährleistung unter Unternehmern – Die Mängelrüge bei Sachmängeln und ihre Auswirkungen
Das UGB hält in seinen §§ 377 f spezielle Regelungen für die Gewährleistung unter Unternehmern bereit. Diese bauen bzgl Definition und Inhalt der Gewährleistung auf den zivilrechtlichen Regeln auf, normieren aber davon abweichend einige Besonderheiten.
Das Recht zum Selbsthilfeverkauf für Unternehmer
Der Selbsthilfeverkauf ist in § 373f UGB geregelt und stellt ein probates Mittel dar, um dem Annahmeverzug des Käufers entgegenzuwirken. Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für einen Selbsthilfeverkauf und dessen Auswirkungen insbesondere für Gläubiger und Schuldner dargelegt werden.
Kriminelle in Ungarn wegen Steuerbetrugs von 9,54 Mio. Euro verhaftet
Budapest – In Ungarn ist ein krimineller Ring ausgehoben sowie die zwei Hauptverantwortlichen verhaftet worden, auf deren Konto ein Umsatzsteuerbetrug zulasten Ungarns in der Höhe von 3,4 Milliarden Forint (9,54 Mio. Euro) geht. Federführend bei den Untersuchungen waren Ungarns Steuerbehörden. Die Ermittler beschlagnahmten Immobilien-Eigentum mit einem Wert von 12,5 Millionen Forint (rund 35.000 Euro).
Neu im BGBl
Übersicht über die am 17. 6. 2020 im BGBl veröffentlichten Gesetze bzw Verordnungen.
Das Aliud im Unternehmergeschäft und seine Folgen
Das Aliud der §§ 377f UGB bereitet in der Praxis im Bereich der Mängelrüge Probleme und wirft die Frage auf, ob bei Vorliegen eines Aliuds Gewährleistungsrecht oder Verzugsrecht zur Anwendung kommt. Der folgende Beitrag soll die wesentlichen Grundfragen hierzu erörtern und einen kurzen Leitfaden bieten.
Die Teilung von Geschäftsanteilen im GmbH- Recht
Die Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein durchaus probates Mittel, um einen Teil seines Geschäftsanteiles zu verkaufen. Während eine Teilung im Erbweg im Gesetz vorgesehen ist, sind bei der Teilung unter Lebenden mehrere Voraussetzungen einzuhalten. Der folgende Kurzbeitrag zeigt auf, was bei einer Teilung der Geschäftsanteile unter Lebenden zu beachten ist und wie eine diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Regelung aussehen kann.