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Kriminelle in Ungarn wegen Steuerbetrugs von 9,54 Mio. Euro verhaftet

Umsatzsteuer-Unterschlagung durch Karussellbetrug in fünf Ländern - Österreichische Steuerfahndung hob in Kooperation mit Nachbarland drei Scheinfirmen mit Strohmännern aus. (Bild: © Stephen Barnes) Umsatzsteuer-Unterschlagung durch Karussellbetrug in fünf Ländern - Österreichische Steuerfahndung hob in Kooperation mit Nachbarland drei Scheinfirmen mit Strohmännern aus. (Bild: © Stephen Barnes)

Budapest – In Ungarn ist ein krimineller Ring ausgehoben sowie die zwei Hauptverantwortlichen verhaftet worden, auf deren Konto ein Umsatzsteuerbetrug zulasten Ungarns in der Höhe von 3,4 Milliarden Forint (9,54 Mio. Euro) geht. Federführend bei den Untersuchungen waren Ungarns Steuerbehörden. Die Ermittler beschlagnahmten Immobilien-Eigentum mit einem Wert von 12,5 Millionen Forint (rund 35.000 Euro).

Die Untersuchungen wurden laut Aussendung über die gesamte Dauer von rund zwei Jahren von Europol begleitet und unterstützt. Bei der am 23. Juni durchgeführten Razzia wurden schließlich 33 den Kriminellen zugeschriebene Räumlichkeiten unter die Lupe genommen, und zwar in Ungarn, Österreich, Tschechien, in der Slowakei sowie in Serbien. In Österreich waren in die Ermittlungen die Steuerfahndung sowie die Landespolizeidirektionen von Salzburg und Tirol involviert.

Und zwar wurden im Auftrag der ungarischen Steuerfahndung drei Scheinfirmen bzw. Adressen in Österreich überprüft, je eine in Wien, Salzburg und Tirol. „Es hat sich herausgestellt, dass es Scheinfirmen waren mit Strohmännern als Geschäftsführern“, verdeutlichte Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. „Wir haben diese Ermittlungsergebnisse an die Ungarn weitergegeben, da es sich um einen Karussellbetrug handelt. Der Geschädigte ist der ungarische Staat.“

Das kriminelle Syndikat hat über in Tschechien und der Slowakei registrierte Unternehmen von kroatischen Herstellern stark nachgefragte Nahrungsmittel wie Zucker und Speiseöl erworben. Die Güter wurden dann nach nicht erfolgter Umsatzsteuerzahlung nach Ungarn gebracht und weiter an Einzelhändler am heimischen Markt veräußert.

Durch die Nichtzahlung der Umsatzsteuer haben sich die Betrüger eine Gewinnspanne von 27 Prozent gesichert, der in Ungarn gültige Umsatzsteuer-Prozentsatz. Als Folge daraus waren sie in der Lage, die Waren zu einem sehr niedrigen Preis anzubieten, was ihnen einen ungesetzmäßigen Vorteil gegenüber anderen Handelstreibenden gegeben hat. Dieses Prinzip nennt sich MTIC (Missing Trader IntraCommunity Fraud) – zu Deutsch Umsatzsteuerbetrug.

Es ist einfach und macht sich zwei Besonderheiten des Mehrwert- oder Umsatzsteuerrechts in der EU zunutze. Einerseits fällt die Umsatzsteuer bei Geschäften von einem EU-Staat in einen anderen de facto weg. Sehr wohl aber wird sie bei Geschäften innerhalb eines Landes fällig. Andererseits hat man beim Abführen der Steuer eine bestimmte Frist, nämlich drei Monate für die Steuererklärung und ein weiteres für die Bezahlung zur Verfügung.

Das bedeutet, dass die Finanzbehörde bis zu vier Monate auf das Eintreffen der Steuerzahlung warten muss. Selbst bekommt ein Käufer, der Mehrwertsteuer entrichtet hat, dieses Geld aber am Ende jenes Monats von der Finanz zurück, in dem das Geschäft getätigt wurde, also maximal innerhalb von 30 Tagen. Das Besondere an dieser Betrugsform ist, dass sie sich wie in einem Ringelspiel nahezu beliebig wiederholen lässt, daher auch der Name Karussellgeschäft oder -betrug.

Ein Beispiel: Eine in einem EU-Staat beheimatete Firma A verkauft Waren im Wert von einer Million Euro an das Unternehmen B in einem zweiten EU-Staat, was für beide steuerneutral ist. B verkauft nun weiter an C und berechnet wegen der 20-prozentigen Mehrwertsteuer 1,2 Millionen Euro dafür. Die 200.000 Euro mehr müsste B innerhalb einer bestimmten Frist an sein Finanzamt abführen. Hingegen bekommt C die Mehrwertsteuer sofort rückerstattet.

Innerhalb der ihm auferlegten Frist verschwindet nun B – deshalb auch der englische Begriff „Missing Trader“ -, der Staat wurde um 200.000 Euro betrogen. C verkauft unterdessen die Ware steuerneutral zurück an die Firma A, und das Spiel kann von neuem beginnen. Nicht einberechnet wurden natürlich auch allfällige Maßnahmen zur Verschleierung der Konstruktion, etwa das Verlangen höherer Preise, um einen Gewinn auszuweisen. (APA)