Author: Preslmayr Rechtsanwälte

Wir von Preslmayr Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht. Neben den rechtlichen Aspekten gilt unsere Aufmerksamkeit vor allem den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Wir sehen uns als juristische Begleiter und Problemlöser mit unternehmerischem Denken.
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Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht Arbeitsrecht ASoK Ende Dienstverhältnis News OGH Rechtsprechung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung

In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.

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Arbeits- & Sozial­versicherungs­recht Arbeitsrecht ASoK Digital Monitor News Verfahren Zivilrecht Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht

Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mitarbeiter

Werden Mitarbeiter auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nun auch der Arbeitgeber direkt mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsanspruch zur Wehr setzen und eine Einziehung der Medienstücke oder Löschung der betreffenden Stellen auf Websites beantragen.

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Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen

Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.