Frühwarnsystem bei „Massenkündigungen“: Wirksamkeit von einvernehmlichen Auflösungen eines Dienstverhältnisses
Erste Auseinandersetzung des OGH mit der Frage, ob sich die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG auch auf einvernehmliche Auflösungen erstreckt.
Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
OGH zur Frage des Rechts auf Beschäftigung und zur Qualifikation der Nichtbeschäftigung als Mobbing
Der OGH stellt erneut klar, dass nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Beschäftigung besteht und eine Nichtbeschäftigung im Rahmen einer Dienstfreistellung grundsätzlich nicht als Mobbing zu qualifizieren ist.
EuGH: Keine Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Der EuGH hat entschieden, dass eine Zeitung, die einen fehlerhaften Ratschlag (Gesundheitstipp) enthält, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne der Richtlinie über die verschuldensunabhängige Produkthaftung darstellt.
Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung
In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.
Gesamtreform des Exekutionsrechts
Mit 1.7.2021 treten weitgehende Änderungen der Exekutionsordnung (EO) in Kraft. Sie bilden den (vorläufigen) Abschluss der Reformen des Exekutionsrechts, die mit der Exekutionsordnungsnovelle 1991 begonnen haben.
Das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz
Mit dem 1. Jänner 2021 trat das Kommunikationsplattformen‑Gesetz (KoPl-G) als Teil des Gesetzespakets gegen „Hass im Netz“ in Kraft. Es bringt neue und umfangreiche Verpflichtungen für Betreiber von Kommunikationsplattformen und soll Betroffenen erleichtern gegen Angriffe auf diesen Plattformen vorzugehen.
Neues Mandatsverfahren zur Bekämpfung von Hass im Netz
Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hass im Netz bringt auch Neuerungen im Bereich des Zivilprozessrechts. Konkret wurde in § 549 ZPO ein neues Mandatsverfahren geschaffen, das schnell, effizient und kostengünstig Abhilfe bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz bieten soll.
Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mitarbeiter
Werden Mitarbeiter auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nun auch der Arbeitgeber direkt mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsanspruch zur Wehr setzen und eine Einziehung der Medienstücke oder Löschung der betreffenden Stellen auf Websites beantragen.
(K)eine Erfolgsaussicht: Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz auf dem Prüfstand
Kaum ein Gesetzesvorhaben sorgt in Deutschland derzeit für derart große Aufmerksamkeit wie das geplante Sorgfaltspflichtengesetz. Den einen gehen die Bestimmungen deutlich zu weit,…
Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen
Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.
Woher kommt die Milch?
Kürzlich stellte der EuGH fest, dass innerstaatliche Verpflichtungen zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind. Gleichzeitig scheinen aber auch die bestehenden Vorschriften auf Unionsebene dem Konsumentenwunsch nach weiteren Produktinformationen nicht zu entsprechen.