Erwerbsprognose 2019 bis 2080: künftig deutlich mehr über 55-Jährige auf dem Arbeitsmarkt
Das Arbeitskräfteangebot wird in Österreich aufgrund von Zuwanderung und steigender Erwerbsbeteiligung auch weiterhin steigen, wie die aktuelle Erwerbsprognose von Statistik Austria zeigt.
BFG: Kein Familienbeihilfenanspruch für eine öffentlich Bedienstete (Exekutivdienst) in der Ausbildungsphase
Wird dem öffentlich Bediensteten die für seine erfolgreiche Verwendung notwendige Ausbildung im Rahmen seines Dienstverhältnisses vermittelt (etwa in Form einer Grundausbildung), liegt darin bereits die Ausübung eines Berufes.
BFG: Dienstverhältnis eines Promotionsmitarbeiters?
Sind Promotionsmitarbeiter Dienstnehmer?
BFG: Abzugsfähigkeit von Pflichtbeiträgen an eine deutsche Ärztekammer
Die Befreiung von einer inländischen „gesetzlichen Beitragspflicht“ gegenüber dem Wohlfahrtsfonds einer österreichischen Ärztekammer ist vom (zwingenden) Nachweis abhängig, dass vom jeweiligen Kammermitglied eine…
VwGH: Verlustausgleichsverbot & Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter
Die mit dem AbgÄG 1989, BGBl 1989/660, eingeführte und mit dem § 2 Abs 2a TS 2 EStG idF BGBl I 1999/106 inhaltsgleiche Bestimmung sollte einem neuen Typ von Verlustzuweisungsgesellschaften – Kommanditgesellschaften und atypisch stille Gesellschaften, die Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte verwalten – entgegenwirken.
BFG: Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung
Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.
VwGH: Verjährungsfrist und Einkommenserklärung gemäß § 23 KBGG
Die Aufforderung des Finanzamtes an einen Elternteil, eine vorausgefüllte Erklärung des Einkommens gemäß § 23 Kinderbetreuungsgeldgesetz für ein bestimmtes Jahr genau zu prüfen, allenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen und unterschrieben an das Finanzamt zurückzuschicken, verlängert nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verjährungsfrist hinsichtlich jener Abgaben, auf die das Schreiben Bezug nimmt.
OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.
Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
(B. R.) – Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich derart einem Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften (VwGH 28. 10. 2010, 2007/15/0040).
Aufwendungen für ein Geländer einer rollstuhlbedingten Rampe als außergewöhnliche Belastung
(B. R.) – Unter Belastungen im Sinne des § 34 EStG sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind.
EAS 3416: Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA Großbritannien
Wird zum flächenmäßigen Ausbau des österreichischen Glasfasernetzes eine österreichische Projektgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft gegründet, wobei es sich bei einem der Gesellschafter um einen in Großbritannien ansässigen Investor handelt, so besteht im Falle einer Anteilsveräußerung aufgrund von § 21 Abs 1 Z 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich.
BFG: Barabfindung eines Korrekturbetrags der betrieblichen Pensionskasse
Die Barabfindung eines abfindungsfähigen Teiles eines Korrekturbetrages einer Pensionskassenanwartschaft ist kein Vergleich im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG, wenn die Auszahlung auf Wunsch des Berechtigten erfolgt.











