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(Bild: © iStock/bowie15) (Bild: © iStock/bowie15)

Verpflichten sich Personen, während der Öffnungszeiten eines Geschäftslokales in dessen Umfeld Werbeflyer und Gutscheine zu verteilen und potenzielle Kunden oder Kundinnen auf das Geschäftslokal hinzuweisen, ist nach den Kriterien des § 47 EStG zu untersuchen, ob ein Dienstverhältnis vorliegt.

Die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu vorgegebenen Zeiten zu leisten, ist dabei ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses.

Entscheidung: BFG 3. 9. 2019, RV/3100563/2014,
Revision nicht zugelassen.

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