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BFG: Barabfindung eines Korrekturbetrags der betrieblichen Pensionskasse

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Barabfindung eines abfindungsfähigen Teiles eines Korrekturbetrages einer Pensionskassenanwartschaft ist kein Vergleich im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG, wenn die Auszahlung auf Wunsch des Berechtigten erfolgt.

Entscheidung: BFG 16. 7. 2019, RV/7102536/2015, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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