OGH: Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“
Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.
BFG: Gewährung eines zinslosen Privatdarlehens an eine ausländische Gesellschaft
Nach § 6 Z 6 lit a EStG sind im Falle einer Nutzungseinlage in eine verbundene ausländische Gesellschaft Fremdvergleichspreise anzusetzen. Die Bestimmung setzt das Vorliegen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte voraus und findet im außerbetrieblichen Bereich damit keine Anwendung.
BFG: Voraussetzungen für die Befreiung von der Immobilienertragsteuer
Das im Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG normierte Mindesterfordernis eines durchgehenden Hauptwohnsitzes von fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung muss zum Zeitpunkt der Veräußerung, das ist das schuldrechtliche auf die Eigentumsübertragung ausgerichtete Rechtsgeschäft, erfüllt sein.
BFG: Keine fiktive Wohnsitzverlegung durch Option zur unbeschränkten Steuerpflicht
Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland gemäß § 1 Abs 3 dEStG führt für sich allein weder zu einer „fiktiven Verlegung des Wohnsitzes“ von Österreich nach Deutschland noch zu einer Ansässigkeit in Deutschland iSv DBA (vgl zum EStG 1988 Jakom/Marschner, EStG [2019] § 1 Rz 61; Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG [45. Lfg] § 1 Rz 21).
BFG: Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand
Die Aufnahme einer neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit kann nicht dazu führen, dass Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG abzugsfähig sind. Die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundene (An-)Reise zum Arbeitsort ist nicht als beruflich veranlasste Reise anzusehen, da keine Entfernung oder Verlagerung des bisherigen Tätigkeitsorts vorliegt, sondern ein neuer Tätigkeitsort begründet wird.
BFG: Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne, wenn in den Vorjahren keine Begünstigung in Anspruch genommen wurde
Ein Nachversteuerungstatbestand des § 11a EStG idF bis 31. 12. 2009 liegt nicht vor, wenn sich der Abbau des Eigenkapitals in einem Folgejahr…
BFG: Anzuwendende Methode bei Festsetzung der Steuer
Gemäß § 3 Abs 2 EStG darf die „festzusetzende Steuer … nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde“. Mit anderen Worten: Es ist die festzusetzende Steuer laut derjenigen Methode für die spruchmäßige Festsetzung heranzuziehen, welche die niedrigere Belastung für den Steuerpflichtigen bewirkt.
EAS 3418: Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig…
BFG: Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung
Bei Auslegung des Tatbestandsmerkmales „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit iSd § 34 Abs 8 EStG 1988“ ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen. Der Ausbildungsabschluss (Facharbeiterbrief) an der landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) „Buchhof“ mit der Fachrichtung „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“ in Wolfsberg entspricht nicht jener mit der Fachrichtung „Landwirtschaft“ an der LFS „Goldbrunnhof“ in Völkermarkt.
BFG: Drittelbegünstigung einer teilweisen Pensionsabfindung – fortgesetztes Verfahren zu RV/6100364/2017
Eine (teilweise) Pensionsabfindung ist der Drittelverteilung nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG nur dann zugänglich, wenn sie mindestens der Entschädigung für sieben volle Jahresbeträge entspricht (VwGH 31. 1. 2019, Ro 2018/15/0008).
BFG: Besteuerung der Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten – Gutachtennachweis der tatsächlichen Bodenwertminderung
Der Antrag nach § 107 Abs 11 Satz 2 EStG zielt auf die Möglichkeit des Nachweises einer niedrigeren Bemessungsgrundlage nach den tatsächlichen Verhältnissen ab. Die gesetzliche Vermutung einer pauschalen Bemessungsgrundlage von 33 % des Auszahlungsbetrages iSd § 107 Abs 4 EStG ist durch Gutachtennachweis einseitig zugunsten des Steuerpflichtigen von diesem widerlegbar.
BFG: Frage nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens im Verfahren betreffend Mehrkindzuschlag Vorfrage iSd § 116 Abs 1 BAO
Der in § 9a FLAG verwendete Begriff des zu versteuernden Einkommens ist entgegen dem Verweis auf § 33 Abs 1 EStG so auszulegen, dass darunter immer schon das zu versteuernde Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG zu verstehen war und ist.





