Frühwarnsystem bei „Massenkündigungen“: Wirksamkeit von einvernehmlichen Auflösungen eines Dienstverhältnisses
Erste Auseinandersetzung des OGH mit der Frage, ob sich die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG auch auf einvernehmliche Auflösungen erstreckt.
OGH zur Frage des Rechts auf Beschäftigung und zur Qualifikation der Nichtbeschäftigung als Mobbing
Der OGH stellt erneut klar, dass nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Beschäftigung besteht und eine Nichtbeschäftigung im Rahmen einer Dienstfreistellung grundsätzlich nicht als Mobbing zu qualifizieren ist.
OGH zur Feststellungswirkung von Schuldsprüchen im Verfahren nach dem VbVG
Der OGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen der rechtskräftige Schuldspruch einer natürlichen Person einen Verband bindet, der im betreffenden Verfahren die Rechte des Beschuldigten hatte.
OGH zu Sozialplan und Kündigungsverzicht
In Sozialplänen kann die Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfindung vom Unterlassen der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer abhängig gemacht werden.
Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung
In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.
OGH befasst EuGH mit Fragen zum Schadenersatz nach der DSGVO
Im Verfahren gegen einen prominenten österreichischen Adressverlag hat der OGH nun drei Fragen an den EuGH gerichtet, die beantworten sollen, ob ein tatsächlicher Schaden notwendig ist, ob für die Bemessung des Schadenersatzes neben den Grundsätzen der Effektivität und Äquivalenz noch weitere Vorgaben des Unionsrechts bestehen und ob die Konsequenz der Rechtsverletzung mehr als nur geringes Gewicht haben muss.
OGH zum Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuerersparnis oder Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen.
Am Punkt # 7 mit Wolfgang Schwetz – Die Parteistellung des Revisionsverbandes im Firmenbuchverfahren
Die Entscheidung OGH 6 Ob 233/20p setzt sich sehr eingehend mit der Parteistellung des Revisionsverbandes im Firmenbuchverfahren. Von der Anteilstransaktion über die Auslegung der §§ 10a WGG, 33 Abs. 2 WGG sowie § 14 Abs 3 FBG zur zentralen Frage der Parteistellung – komplexe zusammenhängende Themen werden in diesem Podcast verständlich aufbereitet.
Aufgriffsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen in der Insolvenz
Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsklauseln sind auch im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters wirksam. Allerdings müssen alle Fälle des freiwilligen Ausscheidens und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution und Insolvenz des Gesellschafters andererseits gleich behandelt werden.
Das organisierte Vertriebs- oder Dienstleistungssystem nach dem FAGG
Nach Ansicht des OGH ist für das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages und somit auch für das Bestehen des Rücktrittsrechts eines Verbrauchers nur entscheidend, dass ein organisierten Verbtriebs- oder Dienstleistungssystems hinsichtlich des Vertragsabschlusses vorliegt. Dafür irrelevant ist jedoch die Form der Erfüllung des Vertrages, also etwa ob die Ware geliefert oder selbst abgeholt wird.
Gerichtsstand durch Ferienhaus?
In einer jüngst ergangenen Entscheidung (1 Ob 127/20p) befasste sich der OGH mit der Frage, ob eine Klage gegen einen Verbraucher auch an dessen Sommerdomizil…
Aufrechnungsverbot in einem Mietvertrag zwischen Verbrauchern ist nicht unzulässig
Das Verbot des Kompensationsausschlusses für im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehende („konnexe“) Gegenforderungen nach § 6 Abs 1 Z 8 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist weder unmittelbar noch analog anwendbar.